Google gewinnt gegen Datenschützer

Nachdem Googles Street View beim eidgenössischen Datenschützer heftige Proteste ausgelöst hatte, entschied nun das Bundesgericht in letzter Instanz, in welchem Umfang Google die Gesichter von Personen sowie Nummernschilder unkenntlich machen muss.

Datenschützer Hanspeter Thür verlangt, dass alle persönlichen Daten wie Nummernschilder oder Köpfe verpixelt werden müssen. Mit der bislang von Google eingesetzten Software konnten jedoch lediglich 99 % der Gesichter unkenntlich gemacht werden. Vor dem Bundesverwaltungsgericht gewann der Datenschützer noch mit dieser Argumentation.

Gemäss dem Bundesgericht muss man es aber in Kauf nehmen, dass 1 % der Gesichter und Nummernschilder noch erkennbar sind. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man Google die Bilder melden kann, bei welchen Gesichter noch erkennbar sind. Danach habe Google die Aufgabe, diese Daten möglichst schnell und unbürokratisch zu anonymisieren.

Vor sensiblen Einrichtungen wie Schulen, Spitälern und Frauenhäusern muss Google auch weiterhin eine vollständige Anonymisierung gewährleisten. Ohne Bewilligung dürfen ausserdem keine Fotos von Orten veröffentlicht werden, welche für einen normalen Passanten nicht einsehbar wären.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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