Private Musik-Downloads bleiben legal

Das Herunterladen aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Der Nationalrat hat das bei der Beratung des modernisierten Urheberrechts sehr deutlich bekräftigt. Die grosse Kammer folgte durchgehend der vom Bundesrat und vom Ständerat vorgespurten Linie, meldet die Associated Press.

Neu ist jedoch das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Das heisst, künftig ist es verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Kopiersperren zu vertreiben. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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