Samsung darf Schadenersatzzahlung an Apple nicht zurückhalten

Nachdem Samsung in der letzten Woche zur Schadenersatz-Zahlung von insgesamt 930 Millionen US-Dollar an Apple verurteilt worden ist, wollte das Unternehmen die Überweisung des Geldbetrages gerichtlich aufschieben lassen. Samsung verlangte vom Bezirksgericht in San Jose, mit der Zahlung der Summe zuwarten zu dürfen, bis die Gültigkeit des «Pinch to Zoom»-Patents endgültig geklärt ist. Die Richterin Lucy Koh hat in der Nacht auf Dienstag entschieden, dem Antrag nicht zu folgen. Die von Samsung vorgebrachten Argumente konnten von Apple mit einem Hinweis auf die Ausführungen des US-Patentamtes bestritten werden.

Obwohl das Gericht den Antrag von Samsung abgelehnt hat, wird die Gültigkeit des «Pinch to Zoom»-Patents weiterhin abgeklärt. Im Sommer hat das US-Patentamt entschieden, das entsprechende Patent abzuerkennen. Als Grund für diese Entscheidung wurde die unklare Formulierung der Patentschrift genannt. Das Dokument muss die geschützte Funktion möglichst genau beschreiben, damit der Schutz gewährleistet werden kann.
Apple ist gegen den Entscheid vorgegangen und befindet sich momentan im Schriftenwechsel mit der Appellationsbehörde.

In der letzten Woche wurde Samsung verurteilt, insgesamt fast 930 Millionen US-Dollar Schadenersatz an Apple zu bezahlen. Während dieses Wiederaufnahmeverfahrens wurde entschieden, wie hoch ein Teilanspruch von Apple ist. Es ging dabei um einen Betrag von 410 Millionen US-Dollar aus einer Gesamtsumme von mehr als einer Milliarde US-Dollar, der von der Jury im ersten Patent-Prozess zwischen Apple und Samsung nicht richtig berechnet worden ist. Von diesen 410 Millionen US-Dollar sprach die neue Jury 290 Millionen US-Dollar Apple zu. Apple forderte im Plädoyer noch 380 Millionen US-Dollar, während Samsung nur 52 Millionen US-Dollar bezahlen wollte.

Es handelt sich nicht um das einzige Verfahren zwischen Apple und Samsung, das in Kalifornien hängig ist. Im März 2014 startet ein weiterer Patentprozess zwischen den beiden Unternehmen. In diesem Prozess sind auch neuere Samsung-Smartphones Bestandteil des Verfahrens.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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