Verlängerte Gewährleistungsfristen: Swisscom will sich weiterhin nicht ans Gesetz halten
Auf den Beginn des Jahres 2013 wurden die Gewährleistungs-Fristen verlängert.. Seitdem hat jedes neu gekaufte Produkt grundsätzlich zwei Jahre Garantie. Diese zweijährige Frist gilt auch für Geräte, die vor dem 1. Januar 2013 gekauft worden sind. Bislang haben sich sämtliche betroffenen Provider geweigert, die verlängerte Gewährleistungfrist anzuerkennen. Orange und Sunrise haben nun auf Druck des Konsumenten-Magazins Espresso eingelenkt.
Auf den 1. Januar 2013 wurde das Obligationenrecht (OR) überarbeitet. Seitdem beträgt gemäss Art. 210 Abs. 1 OR die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Innerhalb dieser zwei Jahre muss der Verkäufer Gewähr bieten, dass das Gerät mängelfrei übergeben worden ist.
Bis Ende 2012 gab es gesetzlich lediglich eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
Bei dieser Revision wurde nicht geregelt, was mit Gewährleistungsfristen passiert, die am 1. Januar 2013 noch liefen. Dies betrifft beispielsweise alle iPhones, die im Jahr 2012 gekauft worden sind. Nach Art. 49 Abs. 2 SchlT ZGB beginnen die Verjährungsfristen beim Inkrafttreten des neuen Gesetzes wieder neu zu laufen. Nach dem Wortlaut des Gesetzes hätten iPhones, die im Jahr 2012 gekauft worden sind, Garantie bis Ende 2014.
Sinneswandel bei Orange
Bereits im Februar konfrontierte macprime die Telekom-Provider mit dieser Problematik.
Orange stellte sich damals auf den Standpunkt, dass die einjährige Gewährleistungsfrist für alle Apple-Produkte gelte, die vor dem 1. Januar 2013 gekauft worden sind. Das Unternehmen verwies in einer Stellungnahme auf die AGBs, die bei jedem Kauf ausgehändigt werden.
Gegenüber dem SRF-Konsumenten-Magazin Espresso beurteilt Orange die Rechtslage nun anders. Oranges Mediensprecherin sagte gegenüber dem Magazin, dass «die einjährige Gewährleistungsfrist automatisch auf zwei Jahre verlängert wird, sofern (...) die einjährige Frist noch am Laufen ist.»
Sunrise entscheidet «im Sinne des Kunden»
Espresso hat sich auch bei Sunrise erkundigt, wie das Unternehmen reagiert hätte, wenn ein Kunde seine Gewährleistungsansprüche für ein im Jahr 2012 gekauftes iPhone stellt. Das Unternehmen hätte gemäss eigenen Aussagen den Gewährleistungsanspruch gewährt. Dabei handle das Unternehmen im Sinne des Kunden, wie Sunrise betont.
Bei Sunrise war man sich bereits im Februar im Klaren, dass in der Lehre ein Rechtsstreit besteht, wie diese Fälle behandelt werden müssen. Damals wollte das Unternehmen den Anspruch nicht gewähren. Stattdessen verwies man auf Apple.
Swisscom verweigert längere Gewährleistungfrist
Anders als Orange und Sunrise verweigert die Swisscom weiterhin eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Das Unternehmen beruft sich dabei auf die AGBs. Beim Kauf eines Apple-Produktes sei eine Garantieverlängerung ausdrücklich ausgeschlossen worden, wie das Unternehmen gegenüber Espresso betont.
Damit bleibt die Swisscom der Argumentation gegenüber macprime.ch vom Februar treu. Die Swisscom stellte sich auf den Standpunkt, dass die beim Kauf getroffenen vertraglichen Abmachungen der neuen gesetzlichen Regelung vorgehen.
Unerwähnt bleibt in beiden Stellungnahmen der Swisscom, dass diese rechtliche Auffassung nicht dem Wortlaut des Gesetzes entspricht. Zudem scheint eine Mehrheit der juristischen Fachpersonen der Ansicht zu sein, dass die Beurteilung der Swisscom falsch ist.
Apple akzeptiert die lokale Gesetzgebung
Mehr Glück haben Kunden, die ihr Gerät bei Apple selbst gekauft haben. Auf Anfrage von Espresso bestätigte das Unternehmen, dass die Apple-Store-Kunden von der Garantieverlängerung profitieren. Man akzeptiere bei Apple die lokale Gesetzgebung, wie das Unternehmen weiter betonte.
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3 Kommentare
Kommentar von PhosGN
Kommentar von Patrick Bieri
Kommentar von PhosGN
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