Auf Watch List der USA: «Schweiz ist ein Piraterie-Paradies»

Die Handelsvertreter der Vereinigten Staaten von Amerika haben im diesjährigen «Special 301»-Bericht die Schweiz auf die Watch List gesetzt. Hierzulande würden File-Sharer geschützt und das Land sei ein Paradies für Piraterie-Netzwerke.

Stefan Rechsteiner

Jedes Jahr veröffentlichen die «United States Trade Representative», kurz USTR, den sogenannten «Special 301»-Bericht (PDF). Darin listet die US-Behörde jene Länder auf, welche deren Meinung nach zu wenig für den Schutz von US-Urheberrechten tun.

Viel hat sich auf der Watch List des neuen Special-301-Berichtes nicht getan. Die «üblichen Verdächtigen» wie China, Russland, Indien oder die Ukraine sind weiterhin auf der Liste zu finden. Darauf ebenfalls gelistet sind Länder wie Brasilien, Griechenland, Kanada, Mexiko oder die Türkei. Seit diesem Jahr nun erstmals ebenfalls auf der Watch List ist die Schweiz.

Warum genau die Schweiz neu auf der Watch List zu finden ist, wird von der Behörde nicht detailliert begründet.
Das Hauptproblem, welches die USA in der Schweiz sieht, ist das sogenannte «Logistep»-Urteil.

2010 bestätigte das Bundesgericht den damaligen Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten darin, dass Logistep in der Schweiz keine IP-Adressen von File-Sharern für Massenabmahnungen bezüglich Urheberrechts-Verletzungen sammeln darf. Das Bundesgericht entschied, dass IP-Adressen als private Daten gelten, womit das Gericht das Tracken von File-Sharern in der Schweiz effektiv illegalisierte. Für die USTR sei dieser Mangel an Schutz für die Rechteinhaber nicht mehr akzeptabel. Weiter sei die Schweiz mitunter durch das 2010er-Urteil auch zu einem beliebten Hosting-Land für Piraterie-Netzwere und -Seiten geworden.

Schon seit Jahren kritisieren aus den USA insbesondere die Lobbyisten der «International Intellectual Property Alliance», kurz IIPA, die Schweizer Urheberrechtsgesetze. Auch die derzeitige URG-Revision geht der Allianz — und nun auch der USTR — zu langsam von statten. Die Vernehmlasslung dazu ging erst im März zu Ende. Mit der Revision werden die Schweizer Gesetze mehr nach den Wünschen der US-Unterhaltungsindustrie angepasst. Die Internet-Piraterie soll «besser bekämpft werden», ohne dass dabei aber die Nutzer solcher Angebote «kriminalisiert» würden, schreibt der Bundesrat.

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