Belgien: Klage gegen Apples Garantiepolitik

Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Ländern der EU sieht sich Apple aufgrund von AppleCare heftiger Kritik ausgesetzt. In Belgien hat nun Apples Werbung für den AppleCare Protection Plan zu einer Klage der Konsumentenorganisation «Test-Ankoops/Test-Achats» geführt. Konkret lautet der Vorwurf von «Test-Ankoops/Test-Achats», dass Apple die Konsumenten nicht hinreichend über die Verbraucherrechte der EU informiert. Apple bewirbt die Garantieerweiterung in Belgien mit dem Hinweis, dass die reguläre «Apple One-Year Limited Warranty» lediglich Schadenfälle im ersten Jahr abdeckt und für weitreichenderen Schutz ein AppleCare Protection Plan gekauft werden muss, welcher Schutz für zwei weitere Jahre bietet. Dabei unterschlägt Apple, dass in der ganzen EU eine einheitliche zweijährige Gewährleistungsfrist für Elektronikgeräte gilt. Apple steht in Belgien besonders in der Pflicht, die Kunden aufzuklären, da sowohl die Garantie als auch die gesetzliche Gewährleistung mit demselben Begriff bezeichnet werden. «Test-Ankoops/Test-Achats» versuchte vor Einreichen der Klage, mit Apple eine Einigung zu erzielen, was allerdings misslang.

«Test-Ankoops/Test-Achats» hat sich mit zehn weiteren Konsumentenschutzorganisationen aus der EU dazu entschlossen, das Vorgehen gegen Apple zu koordinieren. Beim nun angestossenen Verfahren in Belgien handelt es sich nicht um das erste Verfahren betreffend AppleCare. Bereits letztes Jahr gab es in Italien ein Verfahren, in welchem der gleiche Sachverhalt wie nun in Belgien untersucht wurde. Auch in Italien wurde Apple vorgeworfen, unzureichend über die zweijährige in der gesamten EU geltende Gewährleistung hinzuweisen. Apple wurde aufgrund dieser irreführenden Informationen von der italienischen Wettbewerbsbehörde zu einer Strafzahlung von 900’000 Euro verurteilt. Apple stoppte im Anschluss den Verkauf von AppleCare in Italien und bietet die Garantieerweiterung nur noch im Online Store an. Obwohl auch in den restlichen EU-Ländern dieselben EU-Vorschriften gelten, wurde die Verkaufspraxis erst in Italien angepasst. Das Verhalten in Belgien lässt darauf schliessen, dass Apple nicht von selbst auf den Verkauf des AppleCare Protection Plans verzichten wird.

Auch in der Schweiz entbrannte nach der Teilrevision des OR ein Streit darüber, ob Apple die Kunden genügend über den Unterschied von Garantie und Gewährleistung informiert.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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