«iPhone»: Apple zieht Beschwerde bei Bundesgericht zurück

Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum die Markenbezeichnung «iPhone» nicht schützen würde — der Begriff sei «Gemeingut» und deshalb vom Schweizerischen Markenschutz ausgeschlossen. Apple hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, welche, genauso wie ein erneuter Eintragungsantrag der Marke, abgewiesen wurde (macprime.ch berichtete).

Apple kann die Markenbezeichnung «iPhone» trotz dem Entscheid aus 2009 in der Schweiz als Marke eintragen lassen: Apple müsste dazu aber den Beweis erbringen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt hat.

Apple zog die Beschwerde letztes Jahr weiter an das Bundesgericht in Lausanne. Diese Beschwerde hat Apple nun laut der Neuen Zürcher Zeitung am 1. Februar zurückgezogen — ob es Apple nicht gelungen ist zu beweisen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt habe oder ob Apple einen anderen Grund hatte, die Beschwerde zurück zu ziehen ist nicht bekannt.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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16 Kommentare

Kommentar von schn0rkel

@macmike1: ich glaube, es geht weniger um’s “iPhone” als um’s “i” darin. Die schweizer Justiz will schlicht vermeiden, dass das ganze zum Possenspiel wie in Deutschland verkommt, wo Apple erst kürzlich erfolgreich gegen den Eierbecher namens “EiPott” juristisch vorgegangen ist. Die Ansicht der Justiz ist, dass sowohl “i” als auch “phone” nicht schützbar sind und dadurch auch Kombinationen davon nicht. Das hat mit Bünzlitum rein gar nichts zu tun - ganz im Gegenteil. Dadurch zeigen sie, dass bei uns der vorauseilende Gehorsam, den die Deutschen so lieben, hier nicht angesagt ist.

Kommentar von macmike1

Die Idee das Produkt “IPhone” zu nennen war schlicht und einfach, es hat 100%igen Brandcharakter und wurde von Apple erfolgreich durchgesetzt. Ich verstehe nicht warum Apple die Marke nicht! Dass EiPhone nicht akzeptiert wurde war ja schlussendlich die Entscheidung von der Deutschen Justiz. Ich bin der Meinung der Kombination “IPhone” wie der Kombination “EiPhone” sollten Patentrechte zugesprochen werden können. IPad kann ja sonst auch nicht patentiert werden, oder sehe ich das !Falsch! ???

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