Oberstes US-Gericht erlaubt Monopol-Klage gegen Apple

Mitte Mai entschied der Oberste Gerichtshof der USA mit 5 zu 4 Stimmen, dass eine Sammelklage nicht rückgängig gemacht wird, in welcher Apple beschuldigt wird, den App-Markt um das iPhone und den iPad monopolisiert zu haben. Damit bestätigt das Gericht eine Entscheidung des neunten Bundesbezirksgerichts der USA, welche eine bereits 2011 von Endverbrauchern eingereichte Klage wiederaufgenommen hatte. In der Sache wird Apple von einer Gruppe beschuldigt, den iOS-Markt dadurch monopolisiert zu haben, dass Nutzer keine andere Möglichkeit haben auf ihren iOS-Geräten Apps zu erwerben, als durch den von Apple kontrollierten App Store. Es sei ausserdem «unfairer Gebrauch von Monopolmacht», dass Apple die 30-prozentige Kommission bei App-Verkäufen auf die Nutzer abwälze. Der Mac-Hersteller argumentierte gegen die Klage, man sei nicht der Verkäufer der Apps, sondern das seien die Entwickler selbst. Diese legen auch selbstständig den Verkaufspreis der Apps fest. Apple stelle lediglich die Plattform für den Verkauf zur Verfügung. Weiter sollten laut Apple nur App-Entwickler in der Lage sein solche Klagen einzureichen, nicht aber Endverbraucher. Die Richter haben sich nun klar gegen Apples Darstellung positioniert: Die Verbraucher würden direkt ohne Zwischenhändler beim «Händler Apple» einkaufen. Zur gefallenen Entscheidung betonen die Richter des Obersten Gerichtshofes indes, dass dieses nichts darüber aussage, ob die Monopolvorwürfe gegen Apple berechtigt seien. Es sei lediglich um die Frage gegangen, ob die Kunden in dieser Sache überhaupt klagen dürfen.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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