Private Musik-Downloads bleiben legal

Das Herunterladen aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch bleibt uneingeschränkt zulässig. Der Nationalrat hat das bei der Beratung des modernisierten Urheberrechts sehr deutlich bekräftigt. Die grosse Kammer folgte durchgehend der vom Bundesrat und vom Ständerat vorgespurten Linie, meldet die Associated Press.

Neu ist jedoch das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Das heisst, künftig ist es verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Kopiersperren zu vertreiben. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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13 Kommentare

Kommentar von Reti

Also ich finde wenn man schon sein Geld sparen möchte und am downloaden ist, sollte man zumindest daran denken, dass es sich bei Bit Torrent, Emule und so weiter um ‘Tauschbörsen’ handelt! Also wenn ich was bekomme biete ich es auch gleichzeitig anderen an!!! Wenn alle den Upload abschalten… Viel spass beim Saugen! Wer den Upload ausschaltet, der beerdigt das Downloaden! Also denkt bitte daran und bleibt fair! Ihr wollt was, Ihr gebt auch was!

Legal - Illegal - SCHEISSEGAL!!

Kommentar von Martin

Hi Zusammen

also habe den Gesetzestext mal durchgelesen. Die Berichterstattung ist mal wieder überall Blödsinn; das Umgehen von Kopierschutzmassnahmen für den PRIVATEN Gebrauch ist weitrhin gestattet, allerdings hat das Gesetz die Hürde noch nicht ganz genommen siehe hier: http://www.symlink.ch/articles/07/09/25/0914256.shtml Da sieht man mal wieder wir seriös !!! die Massenmedien berichten, ob sie wohl von der Musikindustrie ‘beinflusst’ sind?

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