Teilweise Verkaufsstop von iOS-Geräten in Deutschland

Die Patentschlacht hat einen neuen Höhepunkt erreicht: das Landgericht Mannheim verbot Apple Sales International (Irland), sämtliche iPads mit WiFi/3G-Funktechnologie sowie iPhones der Modell-Reihen 3G, 3GS und iPhone 4 in Deutschland zu verkaufen. «Apple Sales International» betreibt sämtliche Online Shops von Apple. Durch das Urteil wird deshalb nur Apples Onlinehandel in Deutschland verboten, denn der normale Verkauf via Apple Retail Store oder autorisierte Händler wird über eine andere Gesellschaft abgewickelt. Der Antrag auf ein Verkaufsverbot kam diesmal von Motorola. Der Konzern klagte wegen Verletzung eines Patentes, welches zur Grundlage des GPRS-Standards gehört und bekam im Dezember auch Recht zugesprochen. Am Freitag wurde ein weiteres Urteil zu Gunsten von Motorola gefällt, in dem es um die Verletzung eines Patents im Zusammenhang mit iCloud geht. Die aktuelle Version des iPhones ist nur aus dem Grund noch im Handel, weil bei der aktuellsten Version andere Zulieferer beteiligt sind, welche entsprechende Lizenzen haben. Apple hat angekündigt, das Urteil anzufechten. Apple pocht darauf, dass grundlegende Patente, ohne die Mobilfunk nicht möglich ist, zu gerechten Preisen lizenziert werden sollen.
Wenn sich der Patentstreit noch eine Weile hinzieht, dann wird daraus bald ein Streit «Google gegen Apple», falls die geplante Übernahme von Motorola durch Google gelingen sollte. 
Deutschland steht somit einmal mehr im Zentrum bei Patentstreitigkeiten: vor dem Landgericht Düsseldorf läuft schon ein Verfahren zwischen Apple und Samsung, wo es um die Zulässigkeit der Samsung Tablets geht. Vor dem Landgericht München scheiterte Apple in dieser Woche mit dem Versuch, das Samsung Galaxy Tab 10.1N und das neue Samsung-Smartphone Galaxy Nexus per einstweiliger Verfügung zu stoppen.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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