BÜPF-Revision: Staat überwacht Internetaktivitäten

Die Revision des Bundesgesetzes betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, kurz BÜPF, erregt schon seit geraumer Zeit die Gemüter. Ein Referendum dagegen ist im Sommer 2016 aufgrund zu wenig Unterschriften gescheitert. Das neue BÜPF ist nun per Anfang März in Kraft getreten. Bereits im alten Bundesgesetz war eine gewisse Vorratsdatenspeicherung durch die Provider gegeben. Mit dieser wird es Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, bis zu sechs Monate nach einer Tat anhand von digitalen Fussabdrücken und ähnlichen Daten herauszufinden, wer alles an einem Tatort war oder mit wem eine verfolgte Person Kontakt hatte. Wie nun Recherchen des SRF aufzeigen, wird mit dme neuen BÜPF auch das Surfverhalten gespeichert. Durch die Speicherung von «Randdaten», die bei der Internet-Kommunikation anfallen, wird ersichtlich, «wer zu welcher Zeit an welchem Ort Zugriff auf das Internet hatte», also welche Webseiten eine Person wann besucht hat. «Die Aufzeichnung des gesamten Surfverhaltens in Mobilfunk- und WLAN-Netzen kann nötig werden», heisst es im Bericht des Schweizer Radio und Fernsehens.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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