Bald zwei Jahre Garantie auf neue Macs?

Die obligatorische Gewährleistungfrist für in der Schweiz verkaufte Konsumgüter soll auf zwei Jahre verlängert werden. Dies schlagen die Rechtskommissionen der eidgenössischen Räte in ihrem Entwurf zur Revision des Obligationenrechts vor, wie das Swiss IT Magazine schreibt. Vorgeschlagen wird eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf Neuprodukte und von einem Jahr auf Occasionsgeräte. Innerhalb dieser Frist müsste der Hersteller für nachträglich aufgetretene Mängel haften. Unter eine solche Regelung würden natürlich auch Computer fallen. Apple beispielsweise bietet bis anhin lediglich ein Jahr Garantie auf seine Produkte.

9 Kommentare

Kommentar von sash (#22063)

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Das wäre natürlich sehr erfreulich! Wobei Apple das zusätzliche Jahr dann sicher auf den Verkaufspreis draufschlagen würde. Dann kostet einfach jedes Hardware-Produkt einen halben AppleCare Protection Plan mehr.

Kommentar von truni (#22064)

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Immerhin - ein guter Schritt! Betreffend Garantie ist Apple aus meiner Sicht überhaupt nicht vorbildlich: wieso soll ich für ein Qualitätsprodukt nicht auch eine solide Garantie (Standard: 3 Jahre international) erhalten? Das stärkt massiv das Vertrauen. Sogar Harddisks werden mit 3-5 Jahren angeboten … Apple: springt mal über euren Schatten ;-)

Kommentar von sash (#22065)

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Apple würde ja nicht freiwillig eine längere Garantie bieten, sondern durch die schweizerische Gesetzgebung dazu gezwungen.
Die wissen schon, weshalb sie nur 1 Jahr gewährleisten. Früher, als die Qualität noch stimmte (und sich entsprechend im Preis niederschlug), war die Garantie gar nie ein Thema. In den letzten Jahren hatte ich doch schon zwei MBPs, die innerhalb der ersten 3 Jahre einer Reparatur bedurften. Deshalb kaufe ich Macs – zumindest mobile – nur noch mit ACPP.

Kommentar von Mycintosh (#22066)

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Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Gewährleistung gibt es in der EU schon längst zwei Jahre.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie

Kommentar von Daniel Aeschlimann (#22067)

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@Mycintosh: Das ist richtig. Aber wenn der Hersteller/Verkäufer tatsächlich während der gesamten Gewährleistungsfrist auch für solche Schäden haftet, die erst nach dem Kauf aufgetreten sind, gäbe es aus Kundensicht keinen relevanten Unterschied mehr zu einer Garantie. Oder übersehe ich da etwas?

Kommentar von gentux (#22069)

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@Daniel
Nur wenn die Beweislastumkehr nicht stattfindet. Ich muss aber sagen, dass ich nach 3 Monaten meist nur selbstverschuldete Probleme hatte. Auch die wurden bisher zu meinem Vorteil innerhalb der Garantiezeit kulant behoben.

Kommentar von KTM525 (#22070)

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Meiner Meinung nach greift die Gewährleistung bei einem “normalen” Defekt nicht. Wenn also Die Tastatur nach 14 Monaten defekt ist, und keine Mängel (Konstruktionsfehler, ..) nachgewiesen werden können, dann hilft die Gewährleistung nicht weiter.

Kommentar von Little Big Joe (#22072)

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@Daniel
Eine Garantie ist das Versprechen einer Schadenersatzleistung, falls sich ein bestimmter Erfolg nicht einstellt, der über die vertragsmässige Beschaffenheit der Sache hinausgeht (z.B. Umsatzversprechen). Es geht also um künftige Eigenschaften und Erfolge, während sich die Sachmängelhaftung auf Eigenschaften im Zeitpunkt des Kaufs (Gefahrenübergang) bezieht.

Der Verkäufer muss im Falle der Gewährleistung dafür einstehen, dass sein Produkt beim Kauf mängelfrei ist. Treten solche Mängel später auf, muss er gleichwohl dafür einstehen, wenn die Mängel bereits im Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben, aber nicht erkannt werden konnten. Der Käufer muss die entdeckten Mängel sofort rügen.
Bei der Garantie (die im Normalfall nicht anzunehmen ist) ist dies anders: Der Verkäufer garantiert eine Eigenschaft (z.B. die Mängelfreiheit) über einen längeren Zeitraum. Der Käufer muss also nicht sofort rügen und hat auch nicht zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt des Kaufs bestanden hatte. Dies hat aber nichts mit Beweislastumkehr zu tun.

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