Apple: Neue Notarisierungs-Regeln für Mac-Programme gelten ab Februar

Während der WWDC 2019 kündigte Apple an, dass Programme für den Mac, die ausserhalb des Mac App Store vertrieben werden, künftig generell von Apples Notar-Dienst beglaubigt werden müssen, um direkt in macOS Catalina ausgeführt werden zu können. Die genauen Bestimmungen für die Notarisierung wurden von Apple vor der Catalina-Veröffentlichung im September etwas gelockert – nun wird Apple die Ursprünglichen Regeln aber per 3. Februar 2020 vollends durchsetzen.

Für die Notarisierung müssen Entwickler ihre Programme zur Überprüfung der Sicherheit einer Installation bei Apple einreichen. Entdeckt Apple während dem Review Verstosse gegen die neuen Bestimmungen, wurden diese bisher nur als «Warnungen» ausgegeben – neu werden die Verstosse als «Fehler» markiert, ohne die Behebung dieser Fehler erhalten die Programme keine Notarisierung. Eine solche ist aber notwendig, um Mac-Programme auch ausserhalb des Mac App Store vertreiben zu können und ohne dass die Programme durch das automatische Sicherheitssystem «Gatekeeper» von macOS von der Ausführung gehindert werden.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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