Apple vs. Psystar: Unterlassungserklärung gegen Psystar

Apple hat einen weiteren Sieg im Kampf gegen den Klon-Hersteller Psystar errungen: das zuständige Gericht hat dem Klon-Hersteller eine Verfügung erlassen, die es Psystar dauerhaft verbietet, PCs und sonstige Hardware mit original oder modifiziertem Mac OS X zu verkaufen. Psystar darf dies nicht nur mehr selbst nicht mehr, es darf auch keinen Dritten mehr dabei unterstützen oder dazu anleiten, das von Apple geschützte Mac Betriebssystem entsprechend zu missbrauchen. Wie von Apple gewünscht wird beim Urteilsspruch jedoch nicht namentlich auch «Rebel EFI» genannt - diese soll aber vom Urteil her auch in dieser Unterlassungsverfügung eingeschlossen sein, auch wenn sie nicht namentlich genannt wird. Psystar hat nun noch bis Ende Jahr Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen oder dem Urteil folge zu leisten.
Bereits vor einem Monat wurde in der Hauptanklage Psystar schuldig gesprochen, mehrfache Urheberrechts-Verletzungen gemacht zu haben: Durch den Verkauf von Hardware mit original und/oder modifizierten Mac-OS-X-Installationen/-Teilen verstoss Psystar diekt gegen Apples Lizenzbestimmungen und Copyright.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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