Bahnhofsuhr-Kopie: SBB mit wenig Chancen auf Prozesserfolg

Die Kopie der SBB-Bahnhofsuhr durch Apple schlug weltweit hohe Wellen (macprime.ch berichtete). Später meldete die Agentur AFP, dass die SBB Apple zu Gesprächen aufgefordert hat, um die finanziellen und rechtlichen Folgen zu klären.

Der Anwalt Christian Franz ging für Golem der Frage nach, ob Apple mit der Kopie des Designs die Markenrechte der SBB verletzt hat. Er kommt dabei zum Schluss, dass die SBB keinen Designschutz geltend machen kann.

Seit dem Jahr 2003 ist die Bahnhofsuhr als «Dreidimensionale Marke» im Markenregister eingetragen. Geschützt sind jedoch lediglich «Uhren und deren Bestandteile (Nizza Klassifikation Nr. 14)». Nicht geschützt ist der rote Sekundenzeiger, da die Marke nur Schwarz-Weiss eingetragen wurde. Diese Beschränkungen engen den Schutzumfang deutlich ein. Geeignet für eine Verletzung sind lediglich exakte Nachbildungen der Bahnhofsuhr.

Damit verletzt die iPad-Uhr wahrscheinlich nicht die Markenrechte der SBB, weil es sich nicht um eine Uhr handelt (sondern um eine Abbildung einer Uhr) und diese nicht dreidimensional dargestellt ist.
Die Gestaltung der Uhr soll nicht auf die Marke SBB hinweisen, sondern dient lediglich als Zeitanzeige. Dieses Argument wird gestützt durch den Umstand, dass erst durch die Medienberichte die meisten Menschen die Ähnlichkeit erkannten. Die Designänderung bei der iPad-Uhr gab es jedoch bereits im Beta-Stadium von iOS 6.

In seinem Beitrag verneint der Autor auch die Verletzung von Nutzungsrechten sowie Designschutzrechten. Die Verletzung des Nutzungsrechtes bestreitet der Autor, weil die Gestaltung der Uhr zu wenig originell ist. Auch ist das Bundesgericht relativ streng im Bezug auf die Schutzfähigkeit von Design.
Die SBB können auch keine Designverletzung geltend machen, weil der Schutz nur für 25 Jahre nach der Offenbarung des Musters erteilt wird.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

Gönner-Abo

Ab CHF 5.– im Monat

👉🏼 Wir benötigen deine Unterstützung! Unterstütze macprime mit einem freiwilligen Gönner-Abo und mache die Zukunft unseres unabhängigen Apple-Mediums aus der Schweiz mit möglich.

macprime unterstützen

7 Kommentare

Kommentar von anonymous4479

Die verdammten Patente, immer nur Patente… Muss man jetzt wirklich bis auf die letzte Schraube hin alles Weltweit für Millionen an Franken absichern? Ich jedenfalls, könnt kotzen…

Ich bin ja auf die Antwort seitens Apple gespannt. Warum zur Hölle sie dies ohne fragen geklaut/übernommen haben. Gerade Sie, wo ja auf Patente pochen, müssten wissen wie “ungeil” es ist wenn man anderen das Design klaut.

Kommentar von sierra2

Was Macprime und dieser Franz erzählen ist absoluter Vollquatsch.

Die SBB ist im Besitze der Alleinrechte der Hilfiker Uhr. Dazu gab es einen Bundesgerichtsprozess. Selbstverständlich ist auch der rote Zeiger geschützt. Alles integral versteht sich. Mondaine ist Lizenznehmerin der SBB und vertreibt die Dinger weltweit. Ob da SBB drauf steht ist vollkommen egal. Die SBB hat die tausendfach an Ihren Bahnhöfen montiert. Eindeutiger geht es überhaupt nicht mehr.

“Aus dem Verhandlungsprotokoll gehe hervor, dass die Klägerinnen übereinstimmend erklärten, ihr Vater habe ihnen immer gesagt, er habe die Uhr „bei der SBB gemacht“ und sie „gehöre der SBB“. Hat das Bundesgericht die Frage des Rechtsübergangs bejaht, musste es sich zu den eigentlichen Vorfragen nicht mehr äussern, ob es sich bei der Bahnhofsuhr überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, oder ob die Ansprüche der Beschwerdeführerinnen gegen die Beschwerdegegnerin durch langes Zuwarten verwirkt waren (Entscheid 4A_104/2008 vom 8. Mai 2008).”

Anmelden um neue Kommentare zu verfassen

Allegra Leser! Nur angemeldete Nutzer können bei diesem Inhalt Kommentare hinterlassen. Jetzt kostenlos registrieren oder mit bestehendem Benutzerprofil anmelden.