Deutsches Gericht: Apple muss iCloud-Zugang für Erben öffnen

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Wie Heise berichtet, muss Apple den Erben eines verstorbenen iCloud-Nutzers Zugang zu dessen Daten geben. Geurteilt hat dies das Landgericht Münster. Nach Angaben der Anwaltskanzlei, die die Erben vor Gericht vertrat, starb der Familienvater während einer Reise im Ausland. Die Angehörigen erhoffen sich von den in der iCloud gespeicherten Daten Erkenntnisse über den Tod des Familienvaters. Zunächst hatte Apple den Zugangs-Wunsch der Angehörigen aussergerichtlich abgelehnt. Es sind indes auch andere Fälle bekannt, so Heise weiter, in denen kein Gerichtsverfahren notwendig gewesen war, sondern die Vorlage eines Erbscheins genügte damit Apple den Erben Zugang zu iCloud-Daten eines Verstorbenen gewährte.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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