Deutschland: Apples Datenschutz-Klauseln sind teilweise rechtswidrig

Das Landgericht Berlin hat acht Bestimmungen aus Apples Datenschutzrichtlinie in einem Urteil für rechtswidrig erklärt. Ursprünglich wollte der klagende deutsche «Bundesverband der Verbraucherzentralen» 15 Bestimmungen aus den Datenschutzrichtlinien für rechtswidrig erklären lassen. Die nun für rechtswidrig erklärten Bedingungen belasten gemäss den Richtern den Verbraucher in einer unangemessenen Weise, was nicht im Einklang mit der Datenschutzgesetzgebung stehe.

Beispielsweise wurde die «globale Einwilligung», mit welcher der Nutzer Apple gestattet, die eigenen Daten zu nutzen, für rechtswidrig erklärt. Der Nutzer kann solche Vollmachten nicht pauschal ausstellen, ohne zu wissen, für welchen Zweck die Informationen verwertet werden.

Gemäss dem Urteil darf Apple auch keine Adresslisten der Kunden verwerten. Bei den Adresslisten handelt es sich um die Namen, Adressen, E-Mail-Adressen sowie Telefonnummern von Personen, welche in den Kontakten gespeichert sind.

Auch die Bestimmung, wonach Apple Nutzerdaten mit den Daten «verbundener Unternehmen» zusammenführen kann, hält gemäss dem Urteil den Deutschen Datenschutzgesetzen nicht stand.

Trotz zugesicherter Anonymisierung wird es Apple in Zukunft auch nicht erlaubt sein, Standortdaten der Nutzer mit Partnerunternehmen zu teilen. Die erhobenen Daten sind gemäss dem Gericht trotz der Anonymisierung personifizierbar. Mit diesen Daten hätte Apple standortbezogene Werbung anbieten können.

Apple argumentierte auf der Gegenseite, dass keine personenbezogenen Daten durch Apples Niederlassung in Deutschland erhoben werden. Damit versteckten sich Apples Anwälte hinter der globalen Struktur des Unternehmens, welche zu einer grossen Flexibilität bei der Gestaltung der Dienste führt.
Das Gericht urteilte anders und erklärte das deutsche Recht für anwendbar.

Das Urteil des Landgerichts Berlin ist noch nicht rechtskräftig, kann also von Apple noch angefochten werden. Apple gab nicht bekannt, ob man Rekurs einlegen wird.
Datenschutzbestimmungen grosser IT-Unternehmen geraten immer wieder in die Kritik, weil sie den Unternehmen teilweise zu grosse Freiheiten in Bezug auf den Umgang mit persönlichen Daten gewähren. Ob das Urteil des Landgerichts Berlin Folgen für andere Unternehmen hat, wird sich noch zeigen.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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