DMA-Verstoss: EU verhängt «milde» Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple
Gestern hat die EU-Kommission Geldstrafen für Apple und Meta verhängt, weil sie gegen das EU-Gesetz über digitale Märkte («Digital Markets Act», kurz DMA) verstossen haben sollen. Es sind dies die ersten beiden Unternehmen, die deshalb von der Behörde verurteilt wurden.
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Gegen Apple hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 500 Millionen Euro (ca. 470 Millionen Schweizer Franken; ca. 570 Millionen US-Dollar) verhängt. Die Behörde will «Anti-Steering»-Praktiken beim App-Store von Apple sehen, die nicht mit den Kartellvorschriften des DMA übereinstimmen. Sprich: Weil Apple es Entwicklerinnen und Entwicklern von Apps untersagt, in ihren Apps für alternative Vertriebskanäle denn den App Store von Apple zu werben oder frei auf Webseiten zu verlinken, auf denen Dienste bezahlt oder abonniert werden können, soll das Unternehmen gegen die DMA-Vorschriften verstossen haben. Weiter wurde Apple dazu angewiesen, auch die Beschränkungen für das «Herauslinken» aus Apps auf Webseiten mit alternativen Zahlungsdiensten aufzuheben. Die Höhe der Geldbusse gegen Apple trage «der Schwere und Dauer des Verstosses» Rechnung, so die Kommission.
Apple sieht sich die Vorschriften einhaltend. Mit grossem und teurem Aufwand habe das Unternehmen seine von der EU als «Gatekeeper» eingestuften Plattformen im EU-Markt geöffnet und alternative Marktplätze sowie Sideloading über Webseiten ermöglicht. Der Mac-Hersteller erklärt die eigenen Massnahmen damit, dass die App-Nutzenden und auch die -Herausgebenden durch die Öffnung des App-Stores einem grösseren Risiko ausgesetzt seien. Apple erhofft sich weiterhin, dass es von der Behörde erlaubt bekommt, «weitere Massnahmen zum Schutz seiner Nutzenden zu ergreifen».
Meta wurde derweil eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro (ca. 188 Millionen Schweizer Franken; ca. 227 Millionen US-Dollar) auferlegt. Die Facebook- und Instagram-Mutter zog sich den Ärger aufgrund seines «Pay or Consent»-Werbemodells auf sich.
Die beiden Unternehmen haben nun 60 Tage Zeit, um den EU-Forderungen nachzukommen. Apple müsste entsprechend die Beschränkung für App-Herausgeber aufheben. Andernfalls drohen möglicherweise periodische Geldstrafen. Wie die New York Times berichtet, hat Apple bestätigt, dass es gegen das Urteil Berufung einlegen will.
Was sich nach viel anhört, ist für Apple tatsächlich eine «milde» Strafe. Der DMA ermöglicht der EU-Kommission als Aufsichtsbehörde Strafen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Apple hat im Fiskaljahr 2024 einen Umsatz von 391 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet. Die jetzt verhängte Strafe von 500 Millionen US-Dollar entspricht also nur 0.13 Prozent der theoretisch möglichen Maximalstrafe.
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