EU-Gericht: App Store und iOS bleiben Gatekeeper

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Apples Klage gegen die Einstufung als «Gatekeeper» abgewiesen. App Store und iOS unterstehen damit weiterhin den strengen Vorgaben des Digital Markets Act (DMA).

Apple war 2024 gegen die Einstufung durch die EU-Kommission vor Gericht gezogen. Die Kommission hatte die fünf App Stores des Konzerns – für iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watchals einen einzigen zentralen Plattformdienst eingestuft. Als Gatekeeper darf Apple eigene Dienste nicht gegenüber jenen der Konkurrenz bevorzugen und muss unter anderem alternative App-Marktplätze zulassen.

Auch gegen die Einstufung des iPhone-Betriebssystems iOS als Gateway-Plattform war Apple vorgegangen – ebenfalls erfolglos. Die Klage bezüglich iMessage wies das Gericht als unzulässig ab: Der Dienst war nie als Gatekeeper-Dienst eingestuft worden, Apple wollte einer künftigen Einstufung aber offenbar vorbeugen. Später als Gatekeeper eingestuft wurde auch iPadOS – keine entsprechende Einstufung erhielten derweil diesen Winter «Apple Maps» und «Apple Ads».

Apple hält an seiner Kritik am DMA fest und dürfte den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiterziehen.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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