Gericht lehnt Apples Verkaufsverbots-Antrag gegen Samsung ab

Im Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung erlitt der iPhone-Hersteller vor Gericht eine Schlappe. Dem verlangten Verkaufsverbot für einige Samsung-Geräte wurde Apple nicht zugestimmt.

Stefan Rechsteiner

Richterin Lucy Koh entschied in dieser Woche über einen Verkaufsverbotantrag von Apple. Der iPhone-Hersteller wollte im Zuge des zweiten grossen Rechtsstreites mit dem Südkoreanischen Konkurrenten Samsung erreichen, dass einige deren Smartphones nicht mehr verkauft werden dürfen. Da diese Geräte Funktionen des iPhones kopiert haben sollen, wollte Apple ein Verkaufsbann auf diese Modelle.

Der Antrag wurde nun abgelehnt. Koh begründete den Entscheid damit, dass Apple nicht angemessen belegt hatte, dass Samsungs intellektueller Diebstahl die iPhone-Verkäufe geschmälert oder Apples Reputation als innovatives Unternehmen geschädigt habe.

Zwei grosse Rechtsstreitigkeiten in den letzten Jahren

In den USA fanden in den letzten Jahren zwei grosse Patentprozesse zwischen Apple und Samsung statt. In einem ersten Prozess wurde Samsung zu einer Schadenersatzzahlung von 930 Millionen US-Dollar verurteilt. In einem zweiten grossen Prozess (aus welchem dieser Verkaufsverbot-Antrag stammt) wurde Samsung zu einer Schadenersatzzahlung von knapp 120 Millionen US-Dollar verurteilt.

Die beiden Unternehmen hatten in den letzten Jahren bereits mehrmals Anträge gestellt, um gegenseitig den Verkauf der eigenen Produkte zu unterbinden.

Keine Patentstreitigkeiten mehr ausserhalb der USA

Anfang August überraschten Apple und Samsung, als sie in einer gemeinsamen Erklärung über eine Einigung im Patentstreit informierten. Die beiden Unternehmen beenden ihre Patentstreitigkeiten ausserhalb der USA. Weitergehende Einigung haben die beiden Parteien nicht getroffen.

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