Regulierungen für In-App-Käufe: EU lobt Google und kritisiert Apple

Die EU-Kommission hat im letzten Jahr einen detaillierten Forderungskatalog veröffentlicht, in welchem Apple und Google aufgefordert worden sind, die Richtlinien für In-App-Käufe zu überarbeiten. Unter anderem sollten die Unternehmen wirksame Massnahmen ergreifen, damit Kinder nicht versehentlich umfangreiche In-App-Käufe tätigen. In einem Zwischenfazit lobt die Kommission die Arbeit von Google und kritisiert zeitgleich Apple. Die EU-Kommission wirft Apple vor, keine fixen Zusagen gemacht zu haben. Apple wehrt sich in einem Statement gegenüber diesen Vorwürfen.

Patrick Bieri

In den EU-Ländern kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Beschwerden im Zusammenhang mit In-App-Käufen. Beispielsweise gab es immer wieder Fälle, in welchen Kinder bei kostenlosen Apps unbefugterweise kostenpflichtige Inhalte heruntergeladen haben.

Aufgrund dieser Verbraucher-Beschwerden haben sich die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutz-Organisationen zusammengetan, um kundenfreundlichere App-Richtlinien durchzusetzen.
Im Dezember 2013 veröffentlichten die Behörden ein gemeinsames Positionspapier, in welchem Apple, Google und die Branchen-Organisation Interactive Software Federation of Europe (ISFE) zur Anpassung ihrer Geschäftspolitik aufgerufen worden sind. Der Begriff «kostenlos» soll beispielsweise zu keiner Irreführung hinsichtlich der wahren App-Kosten führen, wie die Behörden von den Adressaten forderten.

Google: Apps mit In-App-Käufen sind nicht mehr «kostenlos»

Ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung des Positionspapiers hat die EU-Kommission ein erstes Fazit gezogen. Googles Reaktion auf die Behörden-Forderung wird darin als positiv bewertet. Bis Ende September wird Google zahlreiche konsumentenfreundlichere Regelungen einführen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden im Google Play Store Apps nicht mehr als «kostenlos» bezeichnet, wenn In-App-Käufe möglich sind. In Zukunft muss jeder In-App-Kauf manuell bestätigt werden, sofern der Nutzer diese Einstellung nicht verändert hat.

Apple macht keine festen Zusagen

Im gleichen Bericht kritisiert die EU-Kommission die Reaktion von Apple. Apple hat sich gegenüber der Kommission bereit erklärt, die Zahlungs-Modalitäten bei In-App-Käufen anzupassen. Das Unternehmen hat der Kommission allerdings keine feste Zusage gemacht. Auch wurde kein Zeitplan vorgelegt, welcher als Leitlinie für die Umsetzung der Forderungen dient.

Die EU-Kommission und die lokalen Verbraucherschutz-Organisationen wollen weiter das Gespräch mit Apple suchen, damit die gestellten Forderungen umgesetzt werden.

Apple: «Wir machen mehr als andere»

Apple wehrt sich in einem Statement gegenüber den Vorwürfen der EU-Kommission. Apple mache mehr als andere Unternehmen, um gegen unerwünschte In-App-Käufe vorzugehen.

Apple nennt als Beispiel die Funktion «Family Sharing» in iOS 8. Die Eltern müssen bei dieser Funktion einwilligen, wenn die Kinder eine kostenpflichtige App herunterladen möchten. Mit «Family Sharing» können die Kinder zudem auf dieselben Apps zugreifen, welche die Eltern bereits heruntergeladen haben.

Die Kinderschutz-Einstellungen in iOS sind gemäss Apple besonders einfach in der Handhabung. Zeitgleich können sie flexibel den Bedürfnissen der Eltern angepasst werden. Apple weist auch darauf hin, dass alle Apps, die In-App-Käufe ermöglichen, klar markiert worden sind. Seit dem letzten Jahr gibt es im iOS App Store einen Bereich für Kinder, in welchem die Schutz-Vorschriften noch weitreichender sind.

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