«iPhone»: Apple zieht Beschwerde bei Bundesgericht zurück

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Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum die Markenbezeichnung «iPhone» nicht schützen würde — der Begriff sei «Gemeingut» und deshalb vom Schweizerischen Markenschutz ausgeschlossen. Apple hat daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht, welche, genauso wie ein erneuter Eintragungsantrag der Marke, abgewiesen wurde (macprime.ch berichtete).

Apple kann die Markenbezeichnung «iPhone» trotz dem Entscheid aus 2009 in der Schweiz als Marke eintragen lassen: Apple müsste dazu aber den Beweis erbringen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt hat.

Apple zog die Beschwerde letztes Jahr weiter an das Bundesgericht in Lausanne. Diese Beschwerde hat Apple nun laut der Neuen Zürcher Zeitung am 1. Februar zurückgezogen — ob es Apple nicht gelungen ist zu beweisen, dass sich der Begriff «iPhone» als Marke durchgesetzt habe oder ob Apple einen anderen Grund hatte, die Beschwerde zurück zu ziehen ist nicht bekannt.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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16 Kommentare

Kommentar von schn0rkel

@macmike1:

Klar, iPhone ist ein top Begriff. Das Problem ist nur, dass er effektiv halt generisch ist und als solcher nicht überall geschützt werden kann. In der Schweiz werden generische Begriffe grundsätzlich nicht geschützt. Auch “iPad” kann bei uns nicht geschützt werden - das ist richtig. Weil “Pad” ein Wort ausm Wörterbuch ist, ebenso wie “Phone”. Einzelne Buchstaben wie “i” können ebensowenig geschützt werden. Zudem ist man hier wohl auch der Ansicht, dass “i” für “Internet” steht, was ebenfalls nicht geschützt werden kann. Daher ist die Sachlage eigentlich völlig klar - es hätte mich extrem gewundert, wenn Apple damit durchgekommen wäre.

Kommentar von anonymous4479

Klingt gut was Du schreibst, jedoch interessiert dies wohl die wenigsten hier (ausser Apple selbst). Die Chinesen übrigens überhaupt nicht. Denen ist nicht nur der Markenname oder einzelne Buchstaben davon schnurz, nein die kopieren einfach alles wie’s ihnen gefällt.

Andere Länder, andere Regeln… und mal im Ernst: Wer will denn schon ein EiPott oder irgend solch ein Tschinie-Scheiss :)

Kommentar von schn0rkel

@daffyduck - naja, wenn’s dich nicht interessiert, dann lies es halt nicht :-)

Ungarn wäre dann gegenüber China das andere Extrem: dort kann man wirklich jeden Sch**** patentieren lassen. Z.B. Sprichwörter, wie “wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein”, Farben (wie z.B. pink, gehört T-Mobile und darf von niemandem sonst mehr kommerziell genutzt werden) etc. etc.

Kommentar von anonymous4479

Jepp, soll es geben. Oder dass im EU-Raum zB. vor dem Kauf alles offen gelegt/deklariert werden muss. Eine Apple-EULA (Software) greift gesetzlich daher dort nicht.

Was einem aber zur Frage bringt: Ist die ganze Patent- oder Deklarationsache eh nicht für die Füchse? Es handhabt ja sowieso jedes Land das ganze anders…

Zudem stellt Euch bei der EU-Deklarationssache einen Apfel vor auf dem alles klar deklariert wurde. Dies muss ja vor dem Kauf darauf stehen obwohl er offen (zum selber Abwegen) auf der Verkaufsfläche liegt. Ansonsten würde man vor einem Gericht ja nie recht bekommen dass der Apfel faul war… Bei offen erhältlichen Teigwaren (zB. Spaghetti) übrigens noch interessanter :D

All die Gesetze und Patente sind also sprichwörtlich unsinnig wenn sie dann doch von jedem Land/Person anders ausgelegt oder sonst wie hintergangen werden. So einfach ;)

Kommentar von anonymous4479

Wenn Du meinst… Wir in der Firma haben trotz Patent den Kampf aufgegeben. Es bringt aus Erfahrung nichts gegen einzelne oder Firmen vorzugehen. Die illegale Firma wechselt mit Ihrem Internetshop oder Hauptsitz kurzerhand das Land und vertreiben von dort aus die Produkte weiter. Da hat niemand eine Chance sein Patent vor Gericht durchzubringen. Ausser es würde Konsequent von allen Ländern und Richtern einheitlich durchgesetzt

Kommentar von schn0rkel

@macmike1: “generisch” heisst in Juristendeutsch eigentlich nichts anderes als “gewöhnlich”. Grob gesagt also “Allgemeingut”, wobei natürlich nicht das Produkt als solches bezeichnet wird, sondern nur der Markenname oder ein abgelaufenes Patent. Daher kommt auch der Begriff “Generikum” bei den Medikamenten. Ist ein Patent mal abgelaufen, wird es zum “Allgemeingut”, d.h. es kann von jeder Firma kopiert und vertrieben werden. Das ist aber sehr grob beschrieben.

sprachlich heisst generisch “allgemein” oder “gewöhnlich”.

Kommentar von macmike1

@ Schnorkel Besten Dank, nun wieder mal was gelernt ;-), der Beweis, man/n lern nie aus^^ Ich hätte es Apple gegönnt, wenn sie “generisch” ihre Rechte von Gerichtes wegen zugesprochen bekommen hätten…

@DuffiDuck Beim besten Wille fehlt mir das Verständnis, ein geklautes Produkt als eigenes zu verkaufen. Wenn schon was auf den Markt bringen, dann eben was selber Kreiertes…. Wenn schon geklaut, dann wenigstens die Loorbeeren an die Urheber überreichen…

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