iPhone: Kein GPS für die Schweiz? (Update)

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Zu den wichtigsten Verbesserungen des iPhone 3G gegenüber seinem Vorgänger zählt zweifelsfrei die GPS-Unterstützung. Nun macht jedoch die Meldung die Runde, dass Schweizer iPhone-Käufer auf GPS verzichten müssten. Angeblich verstösst die GPS-Implementierung des iPhones gegen gewisse Vorschriften für mobile GPS-Geräte in der Schweiz. Offenbar wird das iPhone 3G dadurch als Radarwarngerät eingestuft, solche Geräte sind hierzulande gemäss Strassenverkehrsordnung verboten. Anstatt die GPS-Funktionalitäten den Richtlinien anzupassen, werde Apple das iPhone in der Schweiz einfach ohne GPS ausliefern. Bisher ist diese Meldung lediglich ein Gerücht. Wir bemühen uns jedoch um ein offizielles Statement.
Update: Wie uns ein Swisscom-Sprecher auf Anfrage mitteilte, wird das iPhone 3G in der Schweiz A-GPS unterstützen, wie in allen anderen Ländern auch.

Von dae
Veröffentlicht am

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30 Kommentare

Kommentar von Patrick

Überlegt mal liebe Leute… Auf Swisscom.ch und auf Apple.ch wird das Iphone 3G mit GPS beworben… Ein bisschen logisch überlegen wäre vielleicht nicht schlecht. Schon alleine die Vorstellung. Und solche “News” zu posten halte ich ehrlich gesagt auch nicht wirklich für seriös… Einige halten es wohl für lustig, solche anonymen Falschmeldungen zu streuen.

Kommentar von camaso

Mag sein, dass das ASTRA diese Meinung vertritt. Die Gerichte sehen das anders:

http://www.shn.ch/pages/archivartikel.cfm?id=229248&b1=Navigationsger?te&o1;=&b2;=&o2;=&b3;=&re;=&ra=AM&da;=&startrow=1

Wesentlicher Punkt daraus: “…Vogel führte ins Feld, dass sich die Navigationsgeräte von den konventionellen Radarwarnern grundlegend unterscheiden würden. Letztere seien potentiell imstande, vor allen Radarmessungen, also auch mobilen, zu warnen. Navigationsgeräte dagegen warnten nur bei fixen Messgeräten. Gerade die Standpunkte der Blitzkästen seien aber ohnehin bekannt respektive über legale Computersoftware für alle zugänglich. Das Navigationsgerät des Angeklagten sei somit nicht vom Verbot betroffen und er freizusprechen.

Erlaubt ist, was nicht verboten ist Dies tat das Kantonsgericht denn auch. Der Angeklagte wurde freigesprochen, sein Navigationsgerät erhält er zurück, und die Verfahrenskosten fallen zu Lasten der Staatskasse. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass es unzulässig sei, das bestehende Gesetz auf diese Art der Navigationgeräte auszudehnen. «Und was nicht verboten ist, ist erlaubt», meinte Sulzberger. Ausserdem stehe im Vordergrund von Verkehrskontrollen die Verkehrssicherheit, und diese werde durch die Navigationsgeräte mit Radarwarnung nicht eingeschränkt. Denn diese könnten keine mobilen Radarmessungen detektieren und ermöglichten es daher nicht, die erlaubte Geschwindigkeit ungefährdet zu überschreiten. Zudem seien die Geräte auch nicht imstande, Messungen zu stören, wie dies bei gewissen Radarwarnern der Fall sei. Und schliesslich verwendeten die Navigationsgeräte allgemein zugängliche Daten, die Standorte von Blitzkästen würden ja häufig auch von der Polizei bewusst bekanntgegeben. Dieser Entscheid hat für Schaffhausen Konsequenzen: «Wir werden in der näheren Zukunft sicher keine derartigen Geräte mehr einziehen respektive deswegen Bussen aussprechen», erklärte Polizeirichter Jenne. Tatsächlich sei es nun Sache des Gesetzgebers, rechtliche Klarheit zu schaffen.”

(Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 14. Mai 2008)

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