Landgericht Düsseldorf: Samsung verletzt Apples Patent nicht

Erst vor einigen Tagen erwirkte Apple vor dem Landgericht Düsseldorf ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7.
Am Donnerstag entschied nun ein das Münchner Oberlandesgericht in zweiter Instanz, dass dieses Verkaufsverbot nicht für das Samsung Galaxy Nexus sowie das Galaxy Tab 10.1 gilt.

Apple klagte, weil der Konzern aus Cupertino durch die beiden Samsung Geräte das Patent EP 2126678 B1 verletzt sah. Dieses beschreibt die Technologie zur Anzeige von Inhalten auf Touchscreens mit Hilfe von scrollen, drehen und weiteren Funktionen. Es gehört somit zu den wichtigsten Patenten von Apple. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich Apple in mehreren Gerichtsverfahren auf dieses Patent bezieht.

Dieses Gerichtsverfahren steht im Zusammenhang mit anderen Verfahren auf der ganzen Welt, darunter auch dem in nächster Woche beginnenden Prozess in Kalifornien (macprime.ch berichtete).

Nach dem Urteil gab Samsung bekannt, dass man mit dem Urteil sehr zufrieden sei. Apple versuche mit Hilfe von Prozessen, die Freiheit der Komsumenten und die Innovation der gesamten IT-Branche einzuschränken.
Der koreanische Konzern will nun das Patent europaweit für ungültig erklären lassen.

Am gleichen Tag beschäftigte sich die Vorinstanz, das Landgericht in München, mit einer Klage von Microsoft gegen Motorola Mobility. Die Klage wurde abgewiesen. Microsoft wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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