Landgericht lehnt Klage von IPCom gegen Apple über 1.57 Milliarden Euro ab

Das Landgericht Mannheim hat am Freitag eine Klage des Patentrechtverwalters IPCom abgewiesen. IPCom klagte auf die Gewährung von Schadenersatz in der Höhe von 1.6 Milliarden Euro. Mit diesem Urteil ist der juristische Streit um das Patent allerdings noch lange nicht beendet.

IPCom hat Apple vor dem Landgericht in Mannheim verklagt, weil das Unternehmen davon ausgegangen ist, dass Apple mit dem iPhone ein Patent des Patentrechteverwalters verletzt hat. Das Patent beschreibt eine Technologie, mit welcher Handys auch bei einem überlasteten Mobilfunknetz mit den Notfalldiensten kommunizieren können. Diese Funktion ist vor allem in Krisensituationen oder bei einer Massenpanik überlebenswichtig.
Das Patent wurde ursprünglich von Bosch entwickelt und im Jahr 2007 von IPCom übernommen.

Lizenzierung von Patenten als Geschäft

IPCom verlangte von Apple den Schadenersatz, weil sich Apple bislang geweigert hat, dem Unternehmen eine Lizenzgebühr zu entrichten. IPCom betonte in der Vergangenheit, die Nutzung des Patentes nicht verhindern zu wollen. Vielmehr ist das Unternehmen an einer breiten Lizenzierung der Technologie interessiert. Die Lizenzierung von Patenten ist auch der einzige Geschäftszweck von IPCom.

Andere Hersteller von Smartphones und einige Mobilfunkanbieter haben sich in der Vergangenheit mit IPCom geeinigt, um einen Prozess zu vermeiden. Die Deutsche Telekom soll dabei laut Medienberichten einen «niedrigen bis einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag» bezahlt haben, um die Technologie nutzen zu können. Insgesamt sollen auf diese Weise 20 Prozesse verhindert worden sein. IPCom argumentierte immer wieder, dass den Herstellern eine Einigung deutlich günstiger zu stehen komme als ein Prozess.

Der Prozess ist noch nicht zu Ende

Es ist gemäss dem Patentexperten Florian Müller zu erwarten, dass beide Seiten den Prozess weiterführen wollen. Dies sagte Müller gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Während IPCom auf der Zahlung des Schadenersatzes beharren dürfte, wird Apple sowie die anderen Hersteller von Mobilfunk-Geräten die Unwirksamkeit des Patentes verlangen. Damit wäre IPCom für weitere Klagen die Grundlage entzogen.

Im Januar hat das Europäische Patentamt (EPA) in München in einem Grundsatzentscheid festgestellt, dass das Patent von IPCom im Grundsatz gültig ist. Im Prozess vor dem Landgericht diskutierten die Streitparteien anschliessend, wie weit der Schutzbereich des Patentes ist.

Patent-Trolle machen IT-Unternehmen das Leben schwer

IPCom gehört mit zahlreichen Mitbewerbern zu derjenigen Kategorie von Unternehmen, deren einziger Zweck es ist, Patente zu halten und diese entsprechend zu verwerten. Umgangssprachlich werden diese Unternehmen «Patent-Trolle» genannt. Um ihren Geschäftszweck zu erfüllen, verklagen Patent-Trolle immer wieder Konzerne.

Apple hat sich in der Vergangenheit bei der US-Handelsbehörde FTC über die Rolle von Patent-Trollen beklagt. Gemäss eigenem Bekunden ist «Apple das Top-Ziel für Patent-Trolle». Innerhalb der letzten drei Jahre prozessierten Patent-Trolle in 92 Fällen gegen Apple.
In den letzten fünf Jahren war allerdings Google das Hauptziel der Patent-Trolle. Insgesamt 192 Prozesse wurden von diesen Unternehmen gegen Google angestrengt.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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