Petition gegen iPod-Steuer der SUISA

Die Piratenpartei Schweiz und die Jungfreisinigen Schweiz haben Anfang Woche eine Petition gegen die SUISA-Gebühr gestartet. Auf abgabenterror.ch werden Unterschriften gegen die «iPod-Steuer» gesammelt. Wie die NNZ am Sonntag berichtet, unterstützen auch diverse Parlamentarier die Petition, welche die Aufhebung eines Artikels über die Urherberrechte und die verwandten Schutzrechte fordert. In der Petition wird argumentiert, dass durch die SUISA-Gebühren auf digitale Musikabspielgeräte sowie leere CDs und DVDs die Konsumenten doppelt für die Nutzungsrechte bezahlen müssen. Zudem sei die Grundannahme, dass auf diesen Datenträgern urheberrechtlich geschützte Inhalte gespeichert und wiedergegeben werden, für welche die beim Kauf nicht bereits Urheberrechtsabgaben bezahlt wurden, falsch. Die von der Gebühr pflichtigen Datenträger können neben urheberrechtlich geschützter Musik und Videos auch andere Daten speichern — die Gebühr wird also unabhängig von der tatsächlichen Nutzung erhoben. Die SUISA soll allein im Jahr 2009 über 24 Millionen Schweizer Franken durch die Gebühren eingenommen haben — die Petition will nun diese Gebühren stoppen, sodass «die SUISA nicht zum Selbstzweck und Gebührenmonster wird».

Gestern nun kam eine Reaktion der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften — sie verurteilten die die Petition. Mit der Abschaffung der Gebühren würden den schweizerischen Kunstschaffenden ein wichtiger Teil ihrer Lebensgrundlage entzogen. Die Schweizer Gesetzgebung erlaube im Gegenzug das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik für private Zwecke. Die Höhe der Gebühren würden ausserdem regelmässig neu verhandelt und festgelegt.

(via IT Reseller)

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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13 Kommentare

Kommentar von lisapower

So lange die Menschen sich nicht wehren, macht die Elite was sie will, und lacht sich dabei noch ins Fäustchen. War ja bei den Smocking Papers genau das selbe, es wurde einfach 2x Steuern eingezogen. Bis jemand die Eier hatte sich dagegen zu Stämmen. Und das Geld das man dadurch zu viel verdiente, hat man bis jetzt nicht mehr gesehen.

Kommentar von Glider

@Schnorkel: Das Schweizer Recht erlaubt sehr wohl die Privatkopie (Art. 19 Urheberrechtsgesetz “Veröffentlichte Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.”

Kommentar von schn0rkel

@Glider: es geht ja auch nicht um die Privatkopie, sondern um Downloads im Netz. Diese werden nicht kriminalisiert, weil die Regierung der Ansicht ist, dass eine Privatperson nicht in der Lage ist, legale von illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden. Die Privatkopie ist übrigens auch nur dann erlaubt, wenn dafür keine Kopierschutzmechanismen ausgehebelt werden müssen - was bei Videos häufig der Fall ist. Der Besitz, die Beschaffung und die Verwendung von Software, welche Copyright-Mechanismen aushebelt ist nicht erlaubt, wobei auch dies nicht verfolgt wird.

Kommentar von Glider

@schnOrkel: Bin mit deinen Ausführungen absolut einverstanden, aber ich ging davon aus, dass es um die Privatkopie (“Kopieren von urheberrechtlich…”) geht, denn bei Downloads im Netz spielen Kopierschutzmechanismen (fast) nie eine Rolle. Im Netz angebotene Musik und Filme sind fertig aufbereitet, so dass nichts mehr geknackt werden muss. Es werden kaum kopiergeschützte DVD-Images zur Verfügung gestellt.

Aber schick deinen Beitrag mal der Piratenpartei, die Kulturflatrate verdient Unterstützung!

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