Samsung gegen Apple: Richterin erteilt Samsung eine Rüge

Richterin Lucy Koh vom Bezirksgericht in San Jose hat Samsung im zweiten grossen US-Patentprozess gegen Apple eine schwere Rüge erteilt. Anstelle die vor einer Woche aufgetauchten Rechtsbrüche aufzuarbeiten, hat Samsung mehrere Anträge gestellt, um den Rechtsbruch zu vertuschen.

Richter Paul S. Grewal hat in der letzten Woche in einem Urteil festgestellt, dass es starke Beweise dafür gibt, dass Samsung bei Verhandlungen mit Nokia vertrauliche Geschäfts-Unterlagen von Apple genutzt haben soll. Diese Unterlagen enthielten Informationen über die Lizenz-Bedingungen zwischen Apple und Nokia. Samsung soll während den Verhandlungen mit Nokia die vertraulichen Apple-Informationen mit dem Kommentar vorgetragen haben, dass diese Informationen «letztendlich alle durchsickern». Die Informationen wurden von Samsungs Anwalt Quinn Emanuel unerlaubt an Mitarbeiter von Samsung weitergegeben. Normalerweise sind die entsprechenden Informationen vertraulich und werden nur externen Anwälten zugänglich gemacht.
Zusätzlich soll Samsung die vertraulichen Informationen genutzt haben, um die eigenen Behauptungen vor der US-Handelskommission «ITC» zu untermauern. Für Richterin Koh ist die Nutzung der Daten für gerichtliche Zwecke besonders verwerflich, weil dies ausdrücklich untersagt ist.

Anstelle sich um die Aufklärung des Falles zu bemühen, verzögern die Anwälte von Samsung das Verfahren mit immer neuen Anträgen. Die Richterin beklagt sich über einen fehlenden Kooperationswillen des koreanischen Konzerns. Die verzögernden Anträge von Samsung wurden dementsprechend vom Gericht abgelehnt.

Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um den aufsehenerregenden Patentprozess zwischen Apple und Samsung, bei welchem Samsung zur Schadenersatz-Zahlung von mehr als einer Milliarde US-Dollar verurteilt worden ist. Im nun verhandelten Prozess sind insgesamt 22, zum Teil aktuelle, Smartphones von Samsung betroffen. Bei diesen Smartphones vermutet Apple Patentverletzungen. Im Mai wurde zusätzlich zur ursprünglichen Forderung das Samsung Galaxy S4 als Prozessgegenstand zugelassen.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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