Schweizer Bundesrat: Keine Lockerung beim Strahlenschutz für 5G

Wie der Bundesrat gestern bekannt gegeben hat, will er die Grenzwerte für die Strahlenbelastung in der Schweiz nicht lockern. Der Entscheid hat das Gremium nach einer Diskussion zum weiteren Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G verkündet.

Die für 5G nötigen Frequenzen hatte der Bund vor über einem Jahr versteigert, ohne dass die Rahmenbedingungen dafür im Detail bekannt waren. Swisscom, Sunrise und Salt konnten so aber bereits mit dem Aufbau ihrer 5G-Netze beginnen. Mitunter deshalb gilt die Schweiz derzeit weltweit zu den 5G-Pionieren. Etwa 2500 Antennen sind in der Schweiz bereits mit der neuen Mobilfunkgeneration ausgerüstet.

Eine Lockerung für die Strahlenwerte wäre notwendig gewesen, um den raschen flächendeckenden Einsatz von 5G gewährleisten zu können, argumentieren die Mobilfunknetz-Betreiber. Ohne die Lockerung sollen nun für ein flächendeckendes 5G-Netz etwa 26’000 zusätzliche Antennen notwendig werden, was den Providern zufolge bis zu 30 Jahre dauern und fast acht Milliarden Franken kosten soll.

Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation – UVEK – beauftragt, eine «Vollzugshilfe» für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Diese Antennen werden für 5G eingesetzt. Im Unterschied zu den bisherigen Antennen strahlen diese nicht eine Fläche gleichmässig ab, sondern senden ihre Wellen intelligent gezielt in die Richtung der Nutzer. Für Menschen ausserhalb dieses Bereiches nimmt die Strahlenbelastung ab. In der heutigen Regulierung werden diese adaptiven Antennen noch nicht berücksichtigt, was den Providern zufolge aber dringend nötig wäre. Der Bundesrat wartet diesbezüglich nun auf die Vollzugshilfe des UVEK.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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