SUISA will nun auch Gebühren auf Memory-Sticks

Vor zwei Jahren wurden die «Urheberrechtsgebühren auf digitale Speichermedien» in der Schweiz trotz grosser Diskussion eingeführt. Diese Gebühren beliefen sich bei den damaligen iPods auf zwischen CHF 16.– und CHF 80.–. Nach den heftigen Kritiken gegenüber den Gebühren, senkte im April des letzten Jahres die SUISA die Gebühren teilweise. Diesen Juni nun zeigte eine Klage von verschiedenen Konsumentenorganisationen Wirkung gezeigt und die Gebühren wurden weiter (um 70 bis 95 Prozent) reduziert. Kurz darauf machte die SUISA wieder Schlagzeilen weil man bei der «Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke» (aka SUISA) nun die Gebühren auch auf Mobiltelefone ausweiten will.
Nun ist bekannt geworden, dass auch auf Memory-Sticks Gebühren erhoben werden sollen. In Deutschland und Österreich sind die Gebühren auf Speichersticks bereits eingeführt worden. Pro Gigabyte-Speicherplatz sollen künftig - wie bei den Mobiltelefonen - 80 Rappen Gebühren erhoben werden, dies, weil auch auf einem Memory-Stick Musik und andere, urheberrechtlich geschützte Medien abgespeichert werden können.
Wann die Gebühren also definitiv auch auf Mobiltelefone und Memory-Sticks erhoben werden, steht noch in den Sternen. Verschiedene Konsumentenschutzorganisationen lehnen auch die neuen Gebühren grundsätzlich ab, so zum Beispiel die SWICO:

Wir sind gegen das Giesskannenprinzip, demzufolge Geräte welche über Speichermedien verfügen abgabenpflichtig sein sollen. Denn hat es Sinn, dass eine Waschmaschine mit MP3-Player, wie sie LG sich patentieren liess, betroffen ist?

Jürg W. Stutz, ehem. Präsident der SWICO

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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22 Kommentare

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Kommentar von GedNX

Finde ich immer wieder interessant, dass gewisse Institutionen für Dinge, welche von Rechtswegen nicht gemacht werden dürfen Gebühren kassieren können. Alle anderen müssen erst eine Schädigung nachweisen, damit ein Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

Ich bin dafür, dass alle, welche meinen Namen nennen eine Gebühr abdrücken müssen, weil sie könnten ja meinen Namen verunglimpfen. ;-)

Kommentar von huskyte

Da kommen wir wieder zu der epischen Diskussion der Gebühren auf etwas, was nicht erlaubt ist, was wiederum dieses ja entgeldlich legitimiert. Ich frage mich nur immer wieder, warum ich beim Kauf, beim Speichern und beim Hören jeweils für ein und dasselbe zahle. Und zudem auch noch, wenn ich weder Kaufe, noch Speichere, noch Höre. Demnächst muss macprime.ch auch noch Gebühren zahlen, weil wir ja drüber diskutieren. ;-)
Und ich hab noch eine Frage: Was macht die SUISA mit der Gebühr eigentlich?

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Kommentar von Stefan Rechsteiner

@huskyte: SUISA schreibt u.a.:

1995 ist der erste entsprechende Tarif in Kraft getreten, und seither kassieren die schweizerischen Urheberrechtsgesellschaften von den Herstellern und Importeuren eine Vergütung zugunsten der Künstler, deren Werke massenhaft kopiert werden und dank denen diese Leerträger überhaupt erst verkauft werden können.

btw: 2008 nahmen SUISA und Konsorten fast 23 Millionen Schweizer Franken mit dieser iPod-Steuer ein…

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