Neu?http://store.apple.com/Apple/WebObjects/swissdestore.woa/6544044/wo/BK7xzSS29HhP27JlSLadhH0prA1/2.3.0.8.16.0.1.0.1.3.1.1.0?54,41 AirPort Extreme 802.11n Enabler für Mac
(Grundsätzlich scheint alles eine Frechheit zu sein, was einem nicht kostenlos angeboten wird, was?. Aber ich erinnere mich noch an die Sache rund um Quicktime Pro - da gabs auch lauthals Proteste, die sich schnell wieder legten… )
Ich freue mich jedenfalls auf die verbesserte Reichweite und Performance. Kostet weniger als manch einer an einem Freitag abend versäuft - hält aber länger an lol
Wenn dem so wäre, wäre es natürlich Apples Recht (Pflicht), eine Gebühr für dieses Update zu erheben. Auch wäre es Apples Recht, dafür eine Gebühr zu erheben, ohne Gründe anzugeben. Hier ist der Fall anders. Apple erhebt eine Gebühr auf ein Update unter dem Vorwand, ein Gesetz würde es so verlangen, was meiner Meinung nach nicht ganz richtig ist.
Was geschah, lässt sich etwa wie folgt zusammenfassen:
Apple wird zur Zeit von der SEC aufgrund dieser rückdatierten Aktienoptionengeschichte untersucht. Desweiteren verlangt die SOXA seit kurzem eine relativ umfangreiche Dokumentation gewisser Bereiche in einem Betrieb. In diesen Dokumentationen muss z.B. eindeutig festgelegt sein, was ein MacBook ist. In diesem Dokument steht nun, dass ein solches MacBook 802.11b/g unterstützt. Dies ist aber offensichtlich nicht die vollständige Wahrheit. Die Wahrheit wäre, dass das MacBook den Standard 802.11n unterstützt, zur Zeit aber noch auf 802.11b/g limitiert ist. 802.11n wird also nicht als Produkteigenschaft definiert, obwohl es eine wäre. Die Spezifikation eines MacBooks muss demnach schon falsch sein. Apple stellt es so dar, als ob ein MacBook gar kein 802.11n könne. Würde man das MacBook aber mit Windows verwenden würde - vorausgesetzt man hätte den richtigen Treiber - so könnte man 802.11n nutzen, obwohl das Gerät laut Apple (noch) gar kein 802.11n unterstützt. Hier liegt nun das eigentliche Problem. Da Apples Spezifikationen falsch beziehungsweise unvollständig sind, müssen sie das Update auf 802.11n als neue Produkteigenschaft definieren, was zur Folge hat, dass im externen Rechnungswesen dieser Eigenschaft ein Wert gegenübergestellt werden muss (das wollen die Bürokraten so). Da das Update von 802.11b/g auf 802.11n (so wie Apple es darstellt) kein rein Softwaretechnisches sein kann, kann der Wert der neuen Eigenschaft nicht gleich Null sein. Spätestens jetzt stellt sich natürlich die Frage, weshalb denn Apple nicht von Anfang an 802.11n in diese Dokumente aufnahm und welshalb diese neue Eigenschaft nicht nichts kosten kann. Dies hat mit der SOXA und den verschärften US-GAAP zu tun. Hätte das MacBook von Anfang an dieses 802.11n auf dem Papier, dann könnte Apple erst jetzt den Gewinn verbuchen, da der Treiber erst jetzt verfügbar ist. Denn die Eigenschaft wurde ja erst mit dem Treiberupdate verfügbar, somit hätte Apple den Gewinn aller bisher verkauften MacBooks erst mit dem erscheinen des Updates verbuchen können. Das mit dem Gewinn ist so, weil das Gerät erst dann als verkauft gilt, wenn es die spezifizierten Eigenschaften erfüllt und das ist in diesem Fall nun leider erst mit der Auslieferung des Treibers der Fall. Dies hätte aber wiederum den Verdacht geweckt, Apple könnte ja unfertige Produkte ausliefern. Apple zwingt sich jetzt also aufgrund eigener Versäumnisse selbst dazu dieses Update nur gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Das Gesetzt sieht IMHO etwas anders aus.
Aber wie schon erwähnt wurde, es kostet fast nichts und tut niemandem weh. Und mit recht hoher wahrscheinlchkeit wissen es die verantwortlichen Personen bei Apple wohl besser, als meine Wenigkeit es hier darzustellen versucht.
@hirnstroem: Ich muss diese Ausführungen so nehmen, wie du sie darstellst. (Ich kenne mich im amerikanischen Gesellschaftsrecht nicht aus. :-) )
Es wurde jedoch in einigen Berichten geschrieben, dass Apple gegen “gesetzliche Vorschriften” bezüglich korrekter Buchführung Verstossen würde, wenn sie das Upgrade gratis abgeben würden. Ob es sich dabei wirklich um ein “Gesetz” im formellen Sinne handelt, weiss ich nicht. Diese Frage ist allerdings höchsten für Juristen interessant, für die meisten Leser endet das nichts an der Tatsache, dass sie CHF 2.55 für den Enabler bezaheln müssen.
:-)
[edit]Die einzige Frage, die sich Apple gefallen lassen muss, ist effektiv, wieso sie die 802.11n-Kompatibiltät nicht gleich von Anfang an beworben haben. Sollten sie lediglich mit der Treiber-Entwicklung noch nicht so weit gewesen sein, hätten sie ja schreiben können, “n-kompatiblel, im Moment aber unter OS-X noch nicht unterstützt” o.s.ä. Vermutlich wollten sie das wieder einmal gehmeimhalten, wobei das in Zeiten von Windows-kompatiblen Macs nicht lange geheim gehalten werden konnte… :-)[/edit]
Jemand der eine Aiport Extreme kauft hat ja das kleine Update auf CD, für den Rest gibt es Mail ;D ;D
Gruss
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(Bearbeitet am 31. Januar 2007 um 15:22 Uhr von )
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