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Darf mein Name ohne ohne meine Zustimmung als Link für eine Zeitung benutzt werden?

 

VonAntwort von Yoko

Vor Jahren schrieb ich einmal einen Leserbrief an das Zürcher TAGBLATT. Worauf diese mich anfragten, ob sie mit mir ein Interview über das Thema machen dürften. Ich sagte ja. Andern Tags kam mich eine Journalistin vom TB besuchen. Ich berichtete Ihr über meine Bedenken in der Hoffnung, dass diese Frau auch tatsächlich das schreiben würde was ich im Leserbrief schon geschrieben habe. Das ganze erschien auf der Frontseite der Zeitung mit einem Bild von der beanstandeten Baustelle. Das geschriebene entsprach aber leider überhaupt nicht dem was ich dieser Journalistin in den knapp 10 Minuten wo Sie bei mir zu Besuch war erzählt habe. Natürlich ärgerte ich mich sehr darüber, aber ich habe nichts unternommen. Ich dachte mir dieser Artikel erscheint jetzt einmal und verschwindet danach wieder.

Jetzt gab ich kürzlich meinen Namen im Internet ein. Zu meiner Überraschung, erschien dieser Zeitungsbericht vom TB. Ich will das aber nicht! Ich will nicht das mein Name mit dem TB verknüpft ist. Wenn dieser Artikel im Archiv vom TB weiterhin existiert, ist das mir egal, nur finde ich es eine Frechheit, dass mein Name Werbung und Link für das TB sein soll.

Ich schrieb dem Chefredakteur ein Mail und habe Ihn gebeten, meinen Namen zu entfernen. Darauf wurde mir mitgeteilt, dass nicht das TB dafür zuständig sei, sondern die Firma Google. Ich bin persönlich bei Google Zürich vorbei gegangen und Ihnen mein Anliegen geschildert. Mir wurde gesagt, dass nicht Sie dafür Zuständig seien was das TB ins Internet stelle. Ich müsse das mit dem TB abklären. Nur, die vom TB machen das aber nicht, Sie stellen sich stur und behaupten, ich hätte dem Interview zugestimmt! Ich habe einem Zeitung Artikel zugestimmt, aber niemals einer Interneterscheinung.

Wie ist die rechtliche Grundlage? Darf das TB meinen Namen ohne mich zu fragen als Link für Ihre Zeitung benutzen?

 

dimi

Ich nehme an bei dir handelt es sich nicht um eine Person des öffentlichen Interesses i.S. eines Bundesrates oder berühmten Sportlers etc.? ;-) Du kannst dich also auf deine Persönlichkeitsrechte berufen und von der Zeitung verlangen, dass sie deinen Namen rausnehmen, oder anonymisieren (z.B. Hans B.). Google hat damit wirklich nix zu tun, es liegt alleine bei der Zeitung. Evtl. kannst du bei Google verlangen, dass sie dich aus dem Cache nehmen…

Ich empfehle dir mal ZGB Art. 28 ff. zu lesen. Eine Richtigstellung des Interviews wird jedoch nicht mehr möglich sein, da du diese innerhalb 20 Tage nach Kenntnisnahme hättest verlangen müssen.

Aber eigentlich sollte dies nicht der erste solche Fall dieser Art für die Zeitung sein und die sollten deinen Namen anstandslos entfernen! Ein netter und bestimmter Brief an die Redaktion mit dem Androhen rechtlicher Schritte wird die Sache wohl klären, würd ich vermuten.

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