Wird Ch. Blocher in den Bundesrat gewählt oder verschwindet die SVP in der Opposition!?
Wer der anderen 6 Bundesräte, abgesehen vom austretenden Villiger, wird wieder in den Bundesrat gewählt!?
Wer wird neu dazu kommen und wenn dann für wen!?
–> Dies wird sich heute, am 10. Dezember 2003, entscheiden!
BERN - Christoph Blocher hat die Wahl in den Bundesrat geschafft. Im dritten Durchgang um die Wiederwahl von Bundesrätin Ruth Metzler erzielte er 121 Stimmen bei einem absoluten Mehr von 119 Stimmen. Metzler kam aurf 116 Stimmen. Blocher nimmt die Wahl an.
sda.- Erwartungsgemäss hatten zuvor die Bundesräte Moritz Leuenberger und Pascal Couchepin die Wiederwahl geschafft. Leuenberger erzielte mit 211 von 234 gültigen Stimmen ein historisches Glanzresultat. Bundesrat Couchepin kann mit 178 Stimmen ebenfalls sehr zufrieden sein.
Wahlgang
127 Stimmen: Hans-Rudolf Merz (FDP)
weitere Stimmen: 96 für Christine Beerli (FDP)
Gewählt ist Hans-Rudolf Merz (FDP)
Wahl der Bundeskanzlerin:
Gewählt ist Annemarie Huber-Hotz (FDP)
Bundesratswahl: Wahlverfahren
Wahl eines Mitgliedes des Bundesrates durch die Vereinigte Bundesversammlung:
Massgebende Vorschriften
Massgebend ist das Reglement der Vereinigten Bundesversammlung (Handbuch Nr. 33). Dieses verweist, soweit es nicht selber Regeln aufstellt, auf das Reglement des Nationalrates (Handbuch Nr. 31).
Wahlgrundsätze für die Bundesratswahlen (Reglement Vereinigte Bundesversammlung Art. 4)
Die beiden ersten Wahlgänge sind frei. Nachher kommen keine neuen Personen mehr in die Wahl, und bei jedem Wahlgang scheidet der Kandidat mit der geringsten Stimmenzahl aus. Wer vom zweiten Wahlgang an weniger als 10 Stimmen erhält, fällt für spätere Wahlgänge ausser Betracht.
Absolutes Mehr
Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der Stimmen erreicht. Nicht gezählt werden die leeren Zettel oder ungültige Stimmen.
Ungültige Stimmen
4.1 Stimmen, die auf eine nicht wählbare Person entfallen: Dies sind Personen, die nicht als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind. (N.B.: Der Passus in der Bundesverfassung über die « Kantonsklausel », wonach aus dem gleichen Kanton nur ein Bundesrat wählbar ist, gilt nicht mehr, nachdem sie an der Volksabstimmung vom 7. Februar 1999 abgeschafft wurde. Der neue Art. 175, Abs.4 BV lautet : « Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind. »)
4.2 Stimmen, die nicht klar zugeordnet werden können (zur Präzisierung, z.B. auch den Vornamen aufführen).
4.3 Wahlzettel, die ehrverletzende Aeusserungen oder offensichtliche Kennzeichnungen enthalten.
4.4 Von Kandidaten, die vom zweiten Wahlgang an weniger als 10 Stimmen erhalten haben.
4.5 Von bereits wiedergewählten Personen.
Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Kandidaten, die im ersten und zweiten Wahlgang weniger als 10 Stimmen erhalten, werden bei Bekanntgabe des Ergebnisses, nicht namentlich erwähnt. Ihre Stimmenzahl wird unter “Verschiedene” gesamthaft mitgeteilt.
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VonAntwort von Stefan Rechsteiner
Stefan Rechsteiner
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