Apple erringt auch gegen das «Galaxy Nexus» Smartphone ein Verkaufsverbot

Nur wenige Tage nachdem Apple vor dem US-Gericht ein US-Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 10.1 erwirken konnte, erreicht nun das selbe Urteil das Google-Samsung «Galaxy Nexus» Smartphone. Die Wichtigkeit dieses Urteils gegenüber demjenigen des Tablets wird auch bei der Sicherheitsleistung, welche Apple nun beim Gericht hinterlegen muss, sichtbar: Musste Apple beim Verkaufsverbot für das Galaxy Tab noch 2.6 Millionen US-Dollar hinterlegen, sind es beim «Galaxy Nexus»-Smartphone deren 95 Millionen US-Dollar. Die hinterlegten Sicherheiten werden an Samsung ausbezahlt sollte das Urteil weitergezogen werden und Apple schlussendlich verlieren. Laut Richterin Lucy Koh, welche bereits beim Tablet-Verkaufsverbot dem Gericht vorsass, habe Apple mit der Argumentation auf «irreparablen Schaden» eine plausible Theorie aufgestellt. Durch die kopierten Produkte verliert Apple auf längere Zeit Marktanteile und erzielt weniger Umsatz.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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5 Kommentare

Kommentar von schn0rkel

“Durch die kopierten Produkte” - wer hat hier was kopiert? Apple hat mal wieder ein paar Patente auf Zeugs geltend gemacht, das es samt und sonders schon Jahre vor der Patentierung auf dem Markt gab. Wir sprechen hier von integrierter Suche (hatte schon Windows CE drin) und slide-to-unlock, welches das Galaxy Nexus in der patentierten Form nicht mal verwendet.

Die Firma ist mir langsam derart zuwider, dass ich mich effektiv schäme, noch Apple Produkte einzusetzen. Mir reichts jetzt effektiv. Ich habe gerade meine iPhone Bestellung storniert und mir stattdessen ein SGS III geordert.

Zudem sehe ich es etwas mit Sorge, dass Apple bewusst Gerichte anruft, deren Vorsitz bekennende Apple Fanbois sind. Von Gesetz und Ordnung kann hier keine Rede mehr sein - die ganzen Verkaufsverbote etc. sind zudem auch in den USA nicht rechtens. Bei Patentverstössen (und ein solcher ist hier nicht mal gegeben) hat in den USA zuerst ein Schlichtungsverfahren stattzufinden, mit dem Ziel, ein Lizenzabkommen auszuhandeln. Erst dann kann überhaupt auf Produktverbote geklagt werden.

Einstweilige Verfügungen dürfen nur in Extremfällen erlassen werden, wenn die Existenz einer Firma durch ein (angeblich) kopiertes Produkt gefährdet ist. Es wäre absolut lächerlich, dies in diesem Fall zu behaupten. Ich sag’s wie’s vermutlich ist: Richterin geschmiert (schon zum wiederholten Male), Gesetz etwas “gebogen” und schwups wird die Konkurrenz plattgemacht.

Apple ist inzwischen schlimmer, als es Microsoft jemals war. Nur eines haben sie gemeinsam: die Innovationen sind seit Jobs’ Abgang dünn gesät. Das neue iPhone ist schon hoffnungslos veraltet, bevor es auf den Markt kommt. Anstatt regelmässiger Updates nachzuliefern, hat sich Apple auf ein anderes Geschäftsmodell eingelassen: Updates nur alle 12-18 Monate. Dann ziehen die Verkäufe für 4-6 Monate etwas an, danach macht man die wieder einbrechenden Verkäufe durch hirnlose Klagen wieder wett. Inzwischen hat man sich ein nettes kleines Heer williger Richter / Richterinnen zusammengestellt, die gegen einen kleinen Obolus gerne mitmachen.

In dem Sinn: ft Euch doch ins Knie.

Profilfoto von Little Big Joe

Kommentar von Little Big Joe

Jungs, jetzt kommt mal wieder runter. Keiner von euch ist Jurist und schon gar kein amerikanischer, keiner von euch kennt den Richter oder den Fall. Und es würde mich überraschen (korrigiert mich, wenn ich falsch liege), wenn einer von euch die in diesem Fall konkret vorgebrachten Behauptungen aus erster Hand (und nicht von Abschreibern aus dem Internet) kennen würde.

Apple geht vor Gericht und erstreitet sich in einem summarischen Verfahren ein provisorisches Verkaufsverbot. Das bedeutet konkret (Achtung, jetzt kommts): NICHTS

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