Apple will Klage um In-App-Käufe beilegen

Apple hat am Montag in einer aussergerichtlichen Einigung zugestimmt, um eine Sammelklage betreffend «In-App»-Käufe ohne ein Gerichtsurteil beizulegen. Die Klage wurde im April 2011 eingereicht, nachdem einige Kinder die Kreditkarte ihrer Eltern mit In-App-Käufen belastet haben. Die Kläger argumentierten, dass es für Kinder zu einfach gewesen sei, etwas über eine App zu kaufen. Kritisiert wurde der Umstand, dass es nicht notwendig gewesen sei, für den Kauf ein Passwort einzugeben. Apple änderte dieses Vorgehen im März 2011 — seither muss das Passwort auch für In-App-Käufe eingegeben werden.

Die Vereinbarung zwischen den Klägern und Apple sieht nun vor, dass betroffenen Kunden mit einem Schaden von mehr als fünf US-Dollar einen iTunes-Gutschein in derselben Höhe erhalten. Diejenigen Kunden, welche einen Schaden von mehr als 30 US-Dollar erlitten haben, erhalten hingegen eine Barabfindung. Diese Auszahlungen werden nicht vorbehaltlos gemacht, sondern sind an gewisse Auflagen gebunden. Die Kläger müssen detailliert aufführen durch welche App der Schaden entstanden sei.

Es ist ebenfalls Teil der Vereinbarung, dass Apple an mehr als 23 Millionen iTunes-Account-Inhaber eine Nachricht senden muss, weil diese im fraglichen Zeitraum einen In-App-Kauf getätigt haben. Gemäss GigaOm ist es allerdings unklar, wie viele Accounts genau von dieser Regelung betroffen sind.
Die von Apple getroffene Vereinbarung muss noch von einem Bundesgericht bestätigt werden. Normalerweise stehen die Bundesgerichte einer solchen Einigung jedoch nicht im Weg.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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