Bundesrat schafft Rahmenbedingungen für 5G

Mit der Zuteilung neuer Frequenzbänder hat der Bundesrat vergangene Woche begonnen, die Rahmenbedingung für die Einführung der nächsten Mobilnetz-Generation 5G zu schaffen. Konkret wird ab 2019 die Nutzung der Frequenzbereiche 694 bis 790 Megahertz, sowie 1.4 Gigahertz und 3.5 Gigahertz für die Nutzung von 5G freigegeben. Der Nachfolger von 4G wird theoretisch Datenraten von bis zu 10 GBit/s (100 Mal schneller als 4G) sowie tiefere Latenzzeiten ermöglichen. Gerade für Anwendungen wie autonomes Fahren werden die Neuerungen von 5G von Wichtigkeit sein.

Wie genau das Vergabefahren vonstattengehen wird, ist noch offen. Gemäss dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sind sowohl eine Auktion wie auch ein Kriterienwettbewerb mögliche Optionen. Gespaltener Meinung sind dazu die Netzbetreiber. Während die Swisscom auf eine Auktion hofft, setzen sich Salt und Sunrise für eine faire Vergabe zu gleichen Teilen ein. Auch betreffend des Zeitpunktes der Vergabe sind sich die drei Schweizer Provider uneins. Die Swisscom erhofft sich eine möglichst schnelle Vergabe, Salt und Sunrise wollen zuvor die «Strahlenschutzregulierung» anpassen lassen, um nicht in Frequenzen zu investieren, die später nicht eingesetzt werden dürfen.

Von Sébastien Etter
Veröffentlicht am

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