Jury entscheidet: Apple verstiess mit iTunes DRM gegen keine Kartellgesetze

Gestern Abend fiel die Entscheidung in der iTunes+iPod-Sammelklage gegen Apple. In der vor fast zehn Jahren aufgegleisten Klage wurde dem Unternehmen vorgeworfen, iPods kartellwiderrechtlich mit dem iTunes Store verknüpft zu haben und damit ein Monopol aufgebaut zu haben.

Stefan Rechsteiner

Apple hat mit seinem «FairPlay» genannten DRM-System gegen keine Kartellregeln verstossen, dies befand gestern Abend die Jury im Fall der fast zehn Jahre alten iTunes+iPod-Sammelklage.

Dem iPod-Hersteller wurde in einer bereits 2005 lancierten Sammelklage vorgeworfen, dass das Apple-DRM gegen die Kartellregeln verstosse, da das Unternehmen verhinderte, dass auf iPods Musikstücke aus fremden Stores wiedergeben werden konnten. Folglich konnten auf den digitalen Musikplayern von Apple nur DRM-geschützte Titel aus dem iTunes Store, nicht aber aus anderen Stores wiedergegeben werden. Der Fall konzentrierte sich im Speziellen auf iTunes 7.0, welches die Unterstützung für Musikstücke von anderen Stores entfernte — namentlich beispielsweise von RealNetworks. Die Kläger visierten einen Schadensersatz für Käufer von iPod-classic-, iPod-shuffle-, iPod-touch- oder iPod-nano-Modellen, die zwischen dem September 2006 und März 2009 gekauft wurden, an.

Beide Seiten konnten am Montag ihr Schlussplaidoyer halten. Beispielsweise sagte der Sicherheits-Chef von Apple, Augustin Farrugia, dass das Unternehmen damals «sehr paranoid» einen extrem sicheren digitalen Musik-Dienst schaffen wollte — besonders im Hinblick auf mögliche gestohlene Musik und Schadsoftware.

Apple argumentierte weiter, dass dieses Sicherheitssystem im Sinne der Kunden entwickelt worden sei. Das Unternehmen wollte damit das iTunes+iPod-Ecosystem vor potentiell-gefährlicher Software schützen. Diese Argumentation fruchtete bei den Jury-Mitgliedern, die gestern befanden, dass Apple dieses Sicherheitssystem zum Schutze der Nutzer und nicht monopolistisch im Kampf gegen Konkurrenz-Dienste implementiert habe.

Bei einem Schuldspruch hätte Apple eine Schadenersatzforderung von mehr als einer Milliarde US-Dollar gedroht.

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