Norwegische Konsumentenschützer rügen iClouds Geschäftsbedingungen

Die norwegische Konsumentenschutz-Vereinigung hat bei der Europäischen Kommission eine formelle Beschwerde über die Geschäftsbedingungen von Apples iCloud eingereicht. Demnach verstosse Apple gegen diverse Artikel des norwegischen Gesetzes über Produktmarketing.

Stefan Rechsteiner

Anfang Jahr untersuchten die norwegischen Konsumentenschützer «Forbrukerrådet» die Bedingungen diverser populärer Cloud-Speicherdienste im norwegischen Markt. Ziel der umfassenden Studie war es, die Geschäftsbedingungen für alle digitalen Dienste für Norweger optimieren zu können. Basierend auf den Befunden aus dieser Studie kam die Organisation zum Schluss, dass insbesondere die Geschäftsbedingungen von Apples iCloud-Dienst «besonders schlecht» seien. Die etwa 8600 Wörter umfassenden Bedingungen seien «verworren und unklar».

Als besonders problematisch stufen die Konsumentenschützer das durch die Bedingungen gesetzte Recht diverser Dienste ein, den Zugang zur Cloud jederzeit ohne Angabe eines Grundes abschalten zu können. Ausserdem haben einige Dienste gar Zugriff auf den Inhalt der gespeicherten Dokumente.
iCloud wird als besonders schlimm eingestuft, da sich Apple zusätzlich das Recht nehme, jederzeit die Geschäftsbedingungen zu ändern ohne den Benutzer über die Änderungen zu informieren.

Wie die Vereinigung beanstandet, verstosse dieses «Recht auf einseitige Vertragsänderung», welches sich Apple hier setze, Paragraph 22 des norwegischen Marketinggesetzes.

Finn Myrstad, der Vorsteher von Forbrukerrådets digitalen Diensten, zeigt sich überzeugt, dass «alle Seiten von benutzerfreundlicheren Bedingungen profitieren könnten». Apple biete seinen Nutzern an, ihre «wertvollen Informationen» beim Unternehmen zu speichern, nimmt sich derweil aber das Recht, die dafür getroffene Vereinbarung jederzeit nach eigenem Ermessen ändern zu können. Die Konsumenten haben derweil aber «keine wirklichen Rechte und keine Sicherheit», montiert Myrstad. Hinweise auf geänderte Bedingungen sollten eine «absolut minimale Voraussetzung» sein. Es sei «inakzeptabel», so Myrstad weiter, dass die Bedingungen einfach so geändert werden können.

Sowohl die Beschwerde wie auch die Resultate der Studie hat die Organisation an eine Cloud-Expertengruppe der Europäischen Kommission weitergeleitet. Diese Gruppe arbeitet derzeit eine Reihe von Empfehlungen aus, wie Cloud-Dienste ihre Bedingungen aufbauen sollten. Mit diesen Empfehlungen ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.

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