Ständerat: Keine höheren Schweizer Strahlen-Grenzwerte für 5G-Netz

Noch vor Jahresende wird die Swisscom erste 5G-Netze in der Schweiz aufbauen, flächendeckend wird der neue Mobilfunkstandard hierzulande dann 2020 verfügbar sein – so zumindest der Plan des Schweizer Mobilfunkanbieters. Damit die neue Technologie aber tatsächich flächendeckend und voll leistungsfähig ausgebaut werden kann, sei der Swisscom zufolge eine «moderate Anpassungen» der schweizerischen Gesetze bezüglich der Grenzwerte für nichtionisierender Strahlung (NIVS) notwendig.

Telkos wie die Swisscom möchten deshalb ihre Anlagen ausbauen und auf mehr Frequenzen senden können. Durch die gleichzeitige Nutzung mehrerer Frequenzen steigt die Belastung, wodurch die in der Schweiz geltenden Grenzwerte nicht mehr eingehalten werden können. Die Schweizer NISV-Gesetze gelten im internationalen Vergleich als sehr streng. Hierzulande gibt es zwei Grenzwerte: für Gebiete mit kurzer Aufenthaltsdauer – z.B. auf dem Land auf einer Strasse – gelten vergleichsbare Werte wie in den meisten EU-Ländern. In Gebieten mit hoher Aufenthaltsdauer – also beispielsweise in Wohnsiedlungen – ist der Grenzwert derweil wesentlich tiefer als anderswo.

Mit einer Motion einiger Mitglieder der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen sollen die Schweizer Strahlenschutzbestimmungen gelockert und jenen der EU angepasst werden.

Der Ständerat hat die Motion gestern behandelt. Einige Mitglieder äusserten dabei Bedenken, dass die Auswirkungen der Strahlen auf die Gesundheit nach wie vor nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnten und mahnten deshalb zur Vorsicht vor der Lockerung der Strahlenschutzvorschriften für die 5G-Mobilfunkanlagen.

Die kleine Parlamentskammer hat die Motion gestern schlussendlich mit 22 zu 21 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Bundesrat hatte sich zuvor noch für die möglichst schnelle Einführung der neuen Mobilfunktechnologie ausgesprochen.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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