SUISA-Abgabe bald auch auf iPads?

Der enorme Erfolg von Tablets, allen voran jenem des iPads, ruft nun auch die SUISA auf den Plan. Wie «Der Sonntag» in seiner letzten Ausgabe berichtete, plant die SUISA nun auch eine Abgabe auf Tablets einzuführen. Die Planungen hierzu seien jedoch erst in einem frühen Stadium. Durch die rasante technische Entwicklung kommt die SUISA kaum mehr mit der Anpassung der Reglemente hinterher und dadurch entgehen der Verwertungsgesellschaft jährlich «einige Millionen Franken».
Per Anfang Januar sollte eigentlich der überarbeitete Tarif «4e» in Kraft treten, welcher eine Abgabe für Smartphones vorsieht. Ausdrücklich erwähnt, aber vom Tarif nicht erfasst, sind auch Tablets. Die Abgabe beträgt 21.9 Rappen pro Gigabyte Speicher. Gemäss dem Sonntag soll die Gebühr auch rückwirkend per Juli 2010 erhoben werden. Die Eidgenössischen Schiedskommission, welche den Tarif genehmigte, argumentiert, dass die Importeure damit hätten rechnen müssen, dass auf solche Geräte auch eine Abgabe fällig wäre. Tatsächlich hat die Eidgenössische Schiedskommission schon im März 2010 den Tarif «4e» genehmigt (macprime.ch berichtete), aber dieser Text wurde erst im November 2011 amtlich publiziert. Bei dieser Rechtslage ist es auch nicht verwunderlich, dass die betroffenen Importeure wohl vor das Bundesgericht ziehen werden.

Von Patrick Bieri
Veröffentlicht am

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16 Kommentare

Kommentar von limmat25

Die Überlegungen der SUISA Stiftung kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Künstler müssen für ihre Werke entschädigt werden, keine Frage. Die SUISA muss aber einen Weg finden, um bei ihrer Beitragssammlung nicht ständig diese Konsumenten zu bestrafen, welche Musik ordentlich erwerben. Ich bin nicht bereit, mir indirekt von dieser Stiftung vorschreiben zu lassen, auf welchem Medium ich meine legal erworbene Musik abspiele. Wo zu Beginn eine ehrenhafte Absicht stand, ist nun definitiv etwas komplett aus dem Ruder gelaufen und muss gestoppt werden. Es ist zu hoffen, dass das Bundesgericht diesen Rechtsbruch einer rückwirkenden Gebühr nicht unterstützt und bei dieser Gelegenheit gleich umfassend über die unsäglichen Methoden der SUISA nachdenkt.

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