App-Store-Streit: Apple senkt Gebühren und vereinfacht Bedingungen in der EU

Apple hat nach «enger Zusammenarbeit» mit der EU-Kommission seine Geschäftsbedingungen für Apps innerhalb der EU geändert. Das neue Agreement vereinheitlicht das Regelwerk, senkt teils die Gebühren und könnte den Streit mit der EU womöglich beenden.

Stefan Rechsteiner

Neue Provisionssätze

Neu gilt für alle Entwickelnden, die Apps in der EU vertreiben, ein einheitliches Regelwerk. Für Apps, die normal im App Store mit auch Apples «In-App-Käufen» angeboten werden, beträgt die Provision neu 26 Prozent; für gemäss Apple «die grosse Mehrheit der Entwickelnden», nämlich Teilnehmende des «App Store Small Business Program», «Mini Apps Partner Program» oder «Video Partner Program» sowie für automatisch verlängerte Abonnements nach dem ersten Jahr beträgt die Provision 15 Prozent.

Wer Apps via App Store anbietet, darin aber eine alternative Zahlungsabwicklung nutzt, zahlt 20 Prozent Provision, respektive 10 Prozent in einem der genannten Programme; wer nicht direkt in der App eine Zahlung abwickelt, sondern aus der App heraus auf eine externe Kaufmöglichkeit verlinkt, bezahlt 15 Prozent Provision, respektive 10 Prozent in den Programmen. Bei Apps, die über alternative Marktplätze oder direkt über das Web vertrieben werden – zwei Öffnungen, die es in der EU gibt –, verlangte Apple bisher die sogenannte «Core Technology Fee». Diese Gebühr wurde pro Installation erhoben und ist jetzt durch die neue «Core Technology Commission» von 5 Prozent ersetzt worden. Gestrichen werden ausserdem die «Initial Acquisition Fee» und die «Store Services Fee».

Bisher in der EU nicht möglich, neu aber erlaubt ist, dass Entwickelnde künftig parallel zu Apples In-App-Käufen auch alternative Zahlungsoptionen anbieten können. Eine einmal ausgewählte Zahlungsoption muss indes anschliessend zwölf Monate lang beibehalten werden.

Kinderschutz und tiefere Hürden für alternative Marktplätze

Apple senkt des Weiteren die Anforderungen an Unternehmen, die einen alternativen Marktplatz für die EU betreiben möchten. Neu ist dafür kein Standby-Akkreditiv über eine Million Euro einer erstklassig bewerteten Bank nötig, sondern neu genügt entweder eine solide Bonität gemäss «Dun & Bradstreet», eine Börsennotierung oder ein Finanzaudit.

Derweil bleibt für alle alternativ vertriebenen Apps die «Notarization» – also die Grundüberprüfung durch Apple – weiterhin Pflicht.

Zusätzlich zum vereinheitlichten Regelwerk führt Apple auch neue Schutzmassnahmen für Kinder ein: Apps in der «Kinder»-Kategorie des App Stores dürfen nicht auf externe Zahlungsdienste verlinken. Weiter benötigen App-Nutzende unter 18 Jahren für Käufe strikt eine Freigabe durch ein Elternteil und für App-Nutzende unter 13-Jährige ist ein Verlinken auf einen externen Zahlungsdienst untersagt.

Die EU-Kommission begrüsst die Anpassungen von Apple und will nun deren konkrete Umsetzung durch den Mac-Hersteller beobachten.

Das neue «Developer Program License Agreement» steht den Entwickelnden seit dem 18. August im Developer Center von Apple zur Zustimmung bereit. In Kraft treten die neuen App-Store-Bedingungen per 1. Oktober 2026.

Für Nutzende und Entwickelnde in der Schweiz ändert sich nichts: Als Nicht-EU-Mitglied ist das Land von den DMA-bedingten Anpassungen – wie schon von den bisherigen Öffnungen – nicht betroffen.

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