Die SUISA kann’s nicht lassen…

Wie die Schweizer Depechen Agentur sda meldet, plant SUISA neu auch eine Abgabe von Urheberrechtsgebühren bei Mobiltelefonen:

Das Mobiltelefon entwickelt sich zunehmend zum mobilen Allzweckgerät. Ein Fünftel der Bevölkerung nutzt das Handy schon jetzt zum Musikhören, bei der Gruppe unter 35 Jahren sind es gar 37%. Nun möchte die SUISA dafür Urheberrechtsgebühren erheben. Dies kündigte SUISA-Sprecher Martin Wüthrich in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens vom Montagabend an. Die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik möchte demnach für das Musikhören ab Handy, ähnlich wie für MP3-Player, eine Gebühr erheben, eine Abgabe zur Entschädigung der Künstlerinnen und Künstler.
Noch ist es aber nicht soweit. Der Entscheid über die Erhebung der neuen Gebühr obliegt der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK).

Schweizer Depechen Agentur, sda


Die SUISA hatte uns diesen Schritt bereits vor einem Jahr vorangekündigt, als wir die SUISA anfragten, ob in der Schweiz für das iPhone auch die iPod-Steuer gelte:

Das iPhone werde primär nicht als iPod, sondern als Mobiltelefon betrachtet («wie es der Name auch sagt») und ist derzeit deshalb nicht von den Gebührenabgaben betroffen. Man wird dies nun auch nicht extra für das iPhone ändern, denn sonst müssten auch andere Mobiltelefone, welche auch als Music-Player fungieren können, in die gebührenpflichtigen Geräte aufgenommen werden - darüber müsse aber zuerst debattiert werden. Vorerst ist das iPhone also noch ausgeschlossen. Laut SUISA kann man jedoch davon ausgehen, dass auch hier bald Gebühren erhoben werden, jedoch wohl erst gen 2009.

Keine SUISA-Gebühren für iPhone (macprime.ch, 11. Juli 2008)
 

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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38 Kommentare

Kommentar von huskyte

@tomac: Eigentlich will ich nicht mal 1x Suisa-Gebühren bezahlen, da eigentlich vor langer Zeit der Preis eines künstlerischen Werkes gleich der Bezahlung war. Eine Urherberrechtsabgabe war im Preis vertraglich mit dem Künstler vereinbart. Jetzt kommt wieder jemand und hält die Hand auf? Selbiges wird gerade im heise-Forum diskutiert (Abgabe auf USB-Sticks ;-) [Für eine simple illegale Kopie zahlt man mittlerweile bis zu 5 mal GEMA-Gebühr]). Ab der wie vielten Suisa-Abgabe wird eigentlich Pirate Bay legal? Irgendwann muss man doch die Gage des Künstlers damit bezahlt haben, so rein philosophisch gesehen.

Kommentar von Cold-1

Ich kann vorallem ja noch entfernt nachvollziehen, dass man für Geräte, die kopieren können, Abgaben zahlen sollte, aber für Player???? Ich meine, da Zahl ich für Musik und kann sie dann nicht mal hören? Hallo??? Das ist dann etwa so, als müsste ich für alle Esswaren, auf die man Butter streichen könnte, noch Abgaben zahlen muss.

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