Schweiz: Nationalrat will Netzneutralität

Balthasar Glättlis Motion wurde vom Nationalrat mit einer grossen Mehrheit angenommen. Der Bundesrat könnte damit nun mit einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität beauftragt werden — dieser will das aber nicht. Zuerst muss der Vorstoss nun aber noch vom Ständerat angenommen werden.

Stefan Rechsteiner

Mit 111 zu 61 Stimmen (bei 18 Enthaltungen) wurde gestern die Motion Nr. 12.4212 des Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli im Nationalrat angenommen. Glättli fordert in seinem Vorstoss, dass die Netzneutralität in der Schweiz gesetzlich festgehalten wird. Laut dem Grünen fehle in der Schweiz die gesetzliche Regelung, dass Internet-Anbieter alle Daten im Internet-Verkehr gleich behandeln müssen. In der anstehenden Teilrevision des Fernmeldegesetzes soll dieser Umstand deshalb miteinbezogen werden.
Könnten die Provider den Datentransfer beeinflussen, dann werde die Informations- und Meinungsfreiheit bedroht, sowie künftige Innovation und Wettbewerb behindert.

Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich vor der Abstimmung nicht erfreut über die Motion und die dahingehende Aussicht, dass der Bundesrat eine gesetzliche Regelung ausarbeiten muss. Laut Leuthard sei das Thema «äusserst komplex». Ausserdem haben laut Leuthard bisher «weder die USA noch die EU oder Deutschland oder andere Staaten» eine entsprechende Lösung gefunden. In den USA, so Leuthard weiter, hatte die Verwaltungsbehörde FCC zweimal eingegriffen und sei dabei «auf die Nase gefallen», indem das Gericht die Regulierung wieder aufgehoben hat, weil diese zu einschränkend war oder weil die gesetzliche Grundlage nicht stimmte. Es wäre deshalb «noch zu früh», wenn sich «der Bundesrat hier positionieren würde», so die Bundesrätin. Laut Leuthard müsse man nun zuerst definieren, «von was wir reden und was die Schweiz in diesem sehr globalen Internet-Access-Problem überhaupt tun kann». Der Bundesrat würde tendenzielle Vorschläge deshalb lieber in einem Bericht zum Fernmeldemarkt platzieren, dieser soll später in diesem Jahr erscheinen.

Der Nationalrat ging gestern nun aber nicht auf Leuthards Bedenken ein. Nach der gestrigen Annahme der Motion im Nationalrat geht der Vorstoss nun an den Ständerat. Nimmt auch dieser die Motion an, muss der Bundesrat eine gesetzliche Regelung für die Netzneutralität ausarbeiten.

Bei der Netzneutralität handelt es sich um eines der Grundprinzipien des Internets, wie wir es seit jeher kennen. Alle über das Internet verbreiteten Daten, unabhängig von der Quelle, dem Empfänger und dem Inhalt, werden dabei unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Geschwindigkeit, übertragen.

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