SUISA will nun auch Gebühren auf Memory-Sticks

Vor zwei Jahren wurden die «Urheberrechtsgebühren auf digitale Speichermedien» in der Schweiz trotz grosser Diskussion eingeführt. Diese Gebühren beliefen sich bei den damaligen iPods auf zwischen CHF 16.– und CHF 80.–. Nach den heftigen Kritiken gegenüber den Gebühren, senkte im April des letzten Jahres die SUISA die Gebühren teilweise. Diesen Juni nun zeigte eine Klage von verschiedenen Konsumentenorganisationen Wirkung gezeigt und die Gebühren wurden weiter (um 70 bis 95 Prozent) reduziert. Kurz darauf machte die SUISA wieder Schlagzeilen weil man bei der «Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke» (aka SUISA) nun die Gebühren auch auf Mobiltelefone ausweiten will.
Nun ist bekannt geworden, dass auch auf Memory-Sticks Gebühren erhoben werden sollen. In Deutschland und Österreich sind die Gebühren auf Speichersticks bereits eingeführt worden. Pro Gigabyte-Speicherplatz sollen künftig - wie bei den Mobiltelefonen - 80 Rappen Gebühren erhoben werden, dies, weil auch auf einem Memory-Stick Musik und andere, urheberrechtlich geschützte Medien abgespeichert werden können.
Wann die Gebühren also definitiv auch auf Mobiltelefone und Memory-Sticks erhoben werden, steht noch in den Sternen. Verschiedene Konsumentenschutzorganisationen lehnen auch die neuen Gebühren grundsätzlich ab, so zum Beispiel die SWICO:

Wir sind gegen das Giesskannenprinzip, demzufolge Geräte welche über Speichermedien verfügen abgabenpflichtig sein sollen. Denn hat es Sinn, dass eine Waschmaschine mit MP3-Player, wie sie LG sich patentieren liess, betroffen ist?

Jürg W. Stutz, ehem. Präsident der SWICO

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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22 Kommentare

Kommentar von huskyte

Joa, gut, dann soll mir die SUISA auch pauschal mal bitte eine Auszahlung leisten, immerhin bin ich auch Künstler (naja, musikalische Werke stehen ja im Namen). Wieso kauft sich nicht einfach jeder einen iPod, dort könnte man zumindest sagen, dass dieser nicht zum kopieren geeignet ist, lediglich zum Abspielen einer Arbeitskopie vom heimischen Rechner. Dann bräuchten wir nur einmal Gebühren (wenn überhaupt).

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