«Organspender» im iPhone-Notfallpass: Reicht das für eine Spende?

Im Notfallpass der «Health»-App auf dem iPhone gibt es einen Eintrag «Organspender». Der persönliche Entscheid, ob nach dem eigenen Ableben gespendet werden soll (oder nicht), sollte aber ausführlicher festgehalten werden.

Stefan Rechsteiner

Mit iOS 8 im Jahr 2014 führte Apple beim iPhone einen Notfallpass ein. Dieser auch auf einem gesperrten iPhone anzeigbare Bildschirm kann mit ausgewählten Gesundheits-Daten befüllt werden, die in einem Notfall von Ärzten, Sanität- oder Spital-Personal eingesehen werden können. Seit 2016 (mit iOS 10) kann im Notfallpass auch angegeben werden, ob man ein «Organspender» ist oder nicht.

In den USA ist es möglich, sich direkt über die Health-App bei der Organisation «Donate Life America» als Spender von Organen oder Gewebe zu registrieren. In anderen Märkten gibt es (Stand September 2021) noch keine solche direkte Möglichkeit in der Health-App.

Die Angabe ist nützlich, jedoch in unseren Breitengraden wohl nicht ausreichend, wenn man nach dem eigenen Ableben wirklich spenden möchte.

Wer nach dem Tod Organe, Gewebe oder Zellen spenden möchte, sollte dies unbedingt schriftlich festhalten – «dies schafft Klarheit und garantiert, dass nach Ihrem Willen verfahren wird», schreibt das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Auch wenn man nicht spenden möchte, ist ein Festhalten des Entscheides nützlich.

In der Schweiz kann jede Person mit vollendetem 16. Lebensjahr eine solche Erklärung abgeben. Dazu gibt es hierzulande mehrere Möglichkeiten – entweder man trägt eine den eigenen Präferenzen ausgefüllte «Spendekarte» auf sich oder man registriert sich in der Datenbank der Stiftung «Swisstransplant». Ebenfalls möglich ist ein Festhalten der Spende-Entscheidung in der Patientenverfügung und – sobald es dann verfügbar ist – im elektronischen Patientendossier (EPD).

All diesen Möglichkeiten ist ein Merkmal gleich: Sie müssen unterschrieben werden. In Deutschland beispielsweise ist der Fall klar: Ohne rechtsgültige Unterschrift ist keine Spende möglich. In der Schweiz gilt gemäss dem BAG grundsätzlich: Auch hierzulande braucht es eine Unterschrift, damit die Willensäusserung zur Organspende rechtlich bindend ist. «Die Willensäusserung auf der App ist rechtlich nicht bindend». Dafür müsste sie datiert und mit einer Unterschrift versehen sein, wie dies bei der offiziellen Spendekarte gegeben ist. Im Artikel 8 des Schweizerischen Transplantationsgesetzes (gestützt auf Artikel 119a der Bundesverfassung) steht, dass als Voraussetzungen zur Entnahme von Organe, Gewebe oder Zellen eine «dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung der verstorbenen Person» vorliegen muss. Ist dies nicht der Fall, werden die «nächsten Angehörigen angefragt, ob ihnen eine Erklärung zur Spende bekannt ist».

Gibt es also keine schriftliche Willensäusserung (oder ist die unleserlich oder kann diese nicht gefunden werden), dann werden die nächsten Angehörigen gefragt, ob sie den Willen der verstorbenen Person kennen. Die eigene Entscheidung sollte also immer auch den Angehörigen mitgeteilt werden – nur so «können diese stellvertretend in Ihrem Sinne entscheiden und werden später nicht daran zweifeln, richtig entschieden zu haben», wie das BAG weiter ausführt. Wenn es auch hier keine Kenntnis über den Willen gibt, dann ist die Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen nicht erlaubt. Hier kann nun also die Angabe im Notfallpass des iPhone unterstützend sein, denn darüber können auch Angehörige erfahren, was der Wille des Verstorbenen war. Sofern er denn gefunden wird. Hier stellt sich aus Erachten des BAG auch «das grösste Problem mit der App». Das BAG «geht davon aus, dass im Spital nicht systematisch geprüft wird und werden kann, ob ein solcher Eintrag vorliegt». Dazu sei diese Möglichkeit zur Willensäusserung «vermutlich zu wenig bekannt».

Wer nach seinem Ableben Organe, Gewebe oder Zellen spenden möchte, sollte dies nicht nur entsprechend im Notfallpass seines iPhone eintragen. Der Wille sollte auch in der Swisstransplant-Datenbank registriert und/oder mit einer Spendekarte ausgewiesen werden. Der persönliche Entscheid sollte zudem auch den Angehörigen mitgeteilt werden, damit im Ernstfall wirklich dem eigenen Willen nachgegangen werden kann.

Unterstützende Links

Der 11. September ist der Nationale Tag der Organ- und Gewebespende.

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