Sexting bleibt weiterhin straflos

Als Zweitrat lehnt der Ständerat den Vorstoss ab, welcher «Sexting» unter Strafe stellen wollte.

Stefan Rechsteiner

Das Weiterverbreiten von intimen Fotos oder Videos Anderer, gemeinhin als «Sexting» bezeichnet, erhält in der Schweiz nun doch keine neue Strafnorm.

Im Juni noch hatte der Nationalrat die Motion der Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd angenommen. Amherd wollte, dass das Weiterverbreiten intimer Aufnahmen unter Strafe gestellt wird, ihr reichten Sensibilisierung und Medienkompetenz zur Prävention vom sogenanntem «Sexting» nicht aus.

Prävention statt Strafrecht

Anders sieht das nun die kleine Kammer. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen genügend Schutz bieten. Im Sommer war bereits der Bundesrat dieser Auffassung und verwies auf existierende Strafnormen, die bei Sexting schon heute zur Anwendung kommen können: die Regelungen zur Pornografie, zu Drohung oder Nötigung, sowie die zivilrechtlichen Bestimmungen zum Schutze der Persönlichkeit.

«Sexting» — Das Weiterverbreiten von intimen Aufnahmen anderer soll als Straftatbestand ins StGB aufgenommen werden

Wie Justizministerin Simonetta Sommaruga damals argumentierte, bestehe beim Versenden von intimen Fotos oder Videos immer das Risiko, dass diese danach missbräuchlich verwendet würden. Der Justizministerin zufolge biete der Umgang mit dem Internet «viele Chancen, aber auch viele Risiken».

Die Mehrheit der kleinen Kammer ist nun ebenfalls der Auffassung, dass Kinder und Jugendliche für das Thema zu sensibilisieren und kompetent zu machen seien für den Umgang mit diesem Medium. Gleichzeitig soll auf die Gefahren des Sextings aufmerksam gemacht werden. Eine neue Strafnorm sei nicht nötig.

Mit 25 zu 14 Stimmen wurde Amherds Vorstoss abgelehnt. Da der Ständerat die Motion als Zweitrat behandelte und nun ablehnte, ist das Geschäft nun vom Tisch.

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