Sexting mit Bildern Anderer soll unter Strafe gesetzt werden

Der Nationalrat will im Schweizer Strafgesetzbuch den Straftatbestand «Sexting» aufnehmen. Das Weiterverwenden intimer Fotos anderer soll damit künftig besser belangt werden können.

Stefan Rechsteiner

Gestern hat der Nationalrat mit 124 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen eine Motion von der Walliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd angenommen. Amherd wollte, dass das Weiterverbreiten intimer Aufnahmen unter Strafe gestellt wird, ihr reichten Sensibilisierung und Medienkompetenz zur Prävention vom sogenanntem «Sexting» nicht aus. Wer nun also intime Fotos oder Videos von anderen weiterverbreitet, soll nun besser belangt werden können. Sexting soll als Straftatbestand in das Schweizer Strafgesetzbuch aufgenommen werden.

In der Motion heisst es, es brauche «zusätzlich eine klare gesetzliche Regelung, welche das Weiterverbreiten intimer Fotos oder Videos von anderen unter Strafe stellt». Der Austausch von selbst produzierten intimen Fotos und Videos, welche von sich und anderen über das Internet und insbesondere über Smartphones verbreitet werden, sollen immer mehr zunehmen. Laut Amherd sollen sich Jugendliche oft auch von einer Gruppendynamik beeinflussen oder unter Druck setzen lassen. Viele Fälle gäbe es indes nicht, die Betroffenen sollen auch deshalb «aber umso stärker darunter leiden».

«Sexting» — Das Weiterverbreiten von intimen Aufnahmen anderer soll als Straftatbestand ins StGB aufgenommen werden

Amherd kritisiert ausserdem, dass im geltenden Strafrecht bei Sexting die Regelungen zur Pornografie zur Anwendung kommen. Diese würden aber voraussetzen, dass die weitergeleiteten Aufnahmen tatsächlich pornografischer Natur seien, so Amherd. Beim Sexting gehe es laut der Walliserin aber vor allem um Bilder und Videos, die «nicht direkt pornografisch» seien.

Die Walliser Nationalrätin erhofft sich vor allem eine abschreckende Wirkung, wenn «das Delikt schwarz auf weiss im Strafgesetzbuch» stehe.

Bundesrat ist gegen eine neue Strafnorm

Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte, dass der Bundesrat nicht der Meinung sei, dass es eine neue Strafnorm brauche. Solche soll es bereits geben, die beim Sexting zur Anwendung kämen. So sollen zum einen die Bestimmungen im Strafrecht zu Pornografie, wie aber auch zu Drohung und Nötigung gelten und auch der Schutz der Persönlichkeit im Zivilgesetzbuch sei anwendbar. Demzufolge würden Personen, von denen ohne oder gegen ihren Willen ein intimes Bild weiterverbreitet werde, in der Regel in ihrer Persönlichkeit widerrechtlich verletzt. Dies gelte auch dann, wenn die Aufnahmen von den Betroffenen selbst erstellt wurden.

Laut Sommaruga bestehe beim Versenden von intimen Fotos oder Videos immer das Risiko, dass diese danach missbräuchlich verwendet würden. Der Justizministerin zufolge biete der Umgang mit dem Internet «viele Chancen, aber auch viele Risiken». Der Meinung des Bundesrates zufolge gehe es vor allem darum, Kinder und Jugentliche für das Thema zu sensibilisieren und «kompetent zu machen im Umgang mit diesem tollen Medium», gleichzeitig aber auch auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Sommaruga zufolge gehe es darum zu verhindern, dass entsprechende Aufnahmen überhaupt erstellt und anderen zugeschickt werden. Das Strafrecht sollte dabei «nur als letztes Mittel» eingesetzt werden.

Ähnlicher Meinung waren bei der Abstimmung im Nationalrat gestern vor allem auch die Freisinnigen. Die Gegener der Motion erachteten eine explizite Regelung für unnötig. Es brauche nicht für jedes Delikt einen eigenen Artikel.

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