Urheberrechtsgebühren für die neuen iPods

Auf vielfachen Wunsch folgend eine Auflistung der Beträge der am 1. September in Kraft getretenen neuen Urheberrechtsgebühr auf digitale Speichermedien für die neuen iPods:

iPod shuffle 1 GB Tax: CHF 16.- (Apple-Preis: CHF 129.-)

iPod nano 4 GB Tax: CHF 20.- (Apple-Preis: CHF 229.-)
iPod nano 8 GB Tax: CHF 40.- (Apple-Preis: CHF 319.-)

iPod classic 80 GB Tax: CHF 40.- (Apple-Preis: CHF 399.-)
iPod classic 160 GB Tax: CHF 80.- (Apple-Preis: CHF 579.-)

iPod touch 8 GB Tax: CHF 40.- (Apple-Preis: CHF 469.-)
iPod touch 16 GB Tax: CHF 80.- (Apple-Preis: CHF 649.-)

Die Preise im Apple Online Store verstehen sich bereits inklusive - nicht wie zuerst kommuniziert ohne - der neuen Gebühr.
Zu beachten gilt, dass sich die Taxen je nach Speicherart und Grösse unterscheiden: So weisen Flash-Speicher im Vergleich zu magnetooptischen Speichermedien (Festplatten) einen Faktor von 10 auf.

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

Gönner-Abo

Ab CHF 5.– im Monat

👉🏼 Wir benötigen deine Unterstützung! Unterstütze macprime mit einem freiwilligen Gönner-Abo und mache die Zukunft unseres unabhängigen Apple-Mediums aus der Schweiz mit möglich.

macprime unterstützen

48 Kommentare

Dieser Inhalt kann nicht mehr kommentiert werden.

Dieser Inhalt kann nicht mehr kommentiert werden.

Dieser Inhalt kann nicht mehr kommentiert werden.

Profilfoto von knruff

Kommentar von knruff

Seit der Einführung der Währungsunion (Euro) ist im angrenzenden Ausland alles von Apple (und anderen Herstellern) zwischen 5-10% teuerer. Zusätzlich gibt es in Frankreich auf MP3 Spieler noch eine spezielle Steuer/Abgabe, welche diese Player seit ein paar Jahren saumäßig teuer macht (ähnlich hoch wie jetzt bei uns die SUISA).

Dieser Inhalt kann nicht mehr kommentiert werden.

Kommentar von Bananenrepublik

mp3-Abgabe: Konsumenten, mailt den Parteipräsidenten! Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken. Die SKS hat hierzu die E-Mail-Adresse mp3@konsumentenschutz.ch eingerichtet. Senden Sie uns die unten stehende Mitteilung. Die SKS wird die Mails sammeln und Anfang September den Parteipräsidenten übergeben.

Sehr geehrter Herr Parteipräsident Sehr geehrte Frau Parteipräsidentin Hiermit fordere ich Sie auf, das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass Abgaben auf mp3-Spielern und Harddisc-DVD-Recordern nicht mehr möglich sind. Es liegt in Ihrer Hand, die Abgabe zu verhindern, die vom Bundesgericht aufgrund unklarer Gesetzeslage beschlossen wurde. Besten Dank für Ihr Engagement. (Dein Name)

Quelle:http://www.konsumentenschutz.ch/

Dieser Inhalt kann nicht mehr kommentiert werden.

Anmelden um neue Kommentare zu verfassen

Allegra Leser! Nur angemeldete Nutzer können bei diesem Inhalt Kommentare hinterlassen. Jetzt kostenlos registrieren oder mit bestehendem Benutzerprofil anmelden.