Apple ändert App-Tracking-Abfrage nach Druck des deutschen Bundeskartellamts
Apple wird seine App-Tracking-Abfrage auf dem iPhone und dem iPad in Deutschland und weiteren europäischen Ländern überarbeiten. Auslöser dafür war ein mehrjähriges Verfahren des deutschen Bundeskartellamts, welches die Wettbewerbshüter jetzt mit verbindlichen Zusagen von Apple abgeschlossen haben. Zu den kommenden Änderungen gehört, dass das Wort «Tracking» aus dem Dialog-Fenster verschwindet.
Wie das deutsche Bundeskartellamt in einer Mitteilung festhält, hat die Behörde die von Apple angebotenen Verpflichtungszusagen für bindend erklärt und das Verfahren damit beendet. Die Behörde hatte Apple seit Anfang Sommer 2022 einer kartellrechtlichen Prüfung unterzogen. Apple hält seine Regeln – das sogenannte «App Tracking Transparency»-Framework, kurz ATT – weiterhin für wettbewerbskonform, bot die Anpassungen aber dennoch an.
Bereits im Februar 2025 äusserte die Behörde eine vorläufige Einschätzung, wonach ATT gegen die Missbrauchsvorschriften für grosse Digitalkonzerne (Paragraf 19a GWB und Artikel 102 AEUV) verstosse. Kern der Beanstandung war, dass Apple die Einwilligungs-Abfragen für die eigenen Apps anders gestaltete, als die Abfragen, die bei Dritt-Apps erscheinen – durch deren Gestaltung und Wortlaut komme es bei Dritt-Apps eher zu einer Zustimmung als bei den Apple-eigenen Apps. Das Bundeskartellamt erklärte weiter, Apple dürfe für seine Nutzenden zwar ein Schutzniveau über den gesetzlichen Mindestanforderungen vorsehen, die eigenen Angebote dabei aber nicht besserstellen als jene der Konkurrenz.
Was sich ändert
Das Dialog-Fenster soll Berichten zufolge nun einer Vollbild-Variante weichen – «abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen» in Apples vorgegebener Abfrage für Dritt-Apps sollen entfallen und die Anfragen «inhaltlich, sprachlich und optisch neutral» gestaltet werden. Einerseits werde das Wort «Tracking» nicht mehr genutzt, gleichzeitig sollen auch die Auswahl-Schaltflächen umbenannt werden – in «Erlauben» und «Verbieten».
Entwickelnde sollen des Weiteren mehr Spielraum erhalten: einen zusätzlichen Infoscreen, Formatierungsanpassungen sowie die Möglichkeit, Nutzende nach einem Jahr erneut um Erlaubnis zu fragen. Eine Übersicht der insgesamt acht Änderungen hat 9to5Mac zusammengestellt.
Umgesetzt werden müssen die Anpassungen innert vier Monaten nach Zustellung des Beschlusses; in dieser Zeit soll Apple die neuen Formulierungen mit Entwickelnden testen. Apples Zusagen gelten sieben Jahre und werden von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.
In einer Stellungnahme betonte Apple, die bisherige Abfrage sei klar und wirksam – eine Einschätzung, die gemäss dem Konzern auch die deutschen Datenschutzbehörden teilten. Text und Formatierung habe man lediglich auf Wunsch des deutschen Bundeskartellamts geändert; die eigenen Apps würden Nutzende ohnehin nicht über fremde Dienste hinweg verfolgen, so der Mac-Hersteller. Im Herbst 2025 hatte Apple noch gewarnt, es könnte sich wegen der Wettbewerbsverfahren gezwungen sehen, die Tracking-Abfrage in Europa ganz aufzugeben.
Laut Apple sollen die Änderungen in fast allen EU-Ländern greifen. Ob sie auch in der Schweiz – die nicht Teil der EU ist – ausgerollt werden, ist derzeit offen. Es ist nicht das erste Mal, dass ATT in der Kritik steht. In Frankreich wie auch in Italien gab es im vergangenen Jahr je Millionen-Bussen gegen Apple. Im französischen Falle entschied das Gericht Anfang dieses Jahres jedoch, dass Apple doch recht habe, und es wurden keine Änderungen angeordnet.
Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am
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