Bundesverwaltungsgericht: Apple erhält Apfel-Abbildung als Marke

Vergangene Woche wurde bekannt, dass Apple im seit 2017 währenden Streit mit dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nun vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht (BVGer) recht bekommen hat: Der Mac-Hersteller darf hierzulande das Logo von «Apfel Records» – eine Abbildung eines «Granny Smith»-Apfels – umfänglich als Marke eintragen (Urteil als PDF).

Im längeren Streit hatte die Behörde die Ablehnung damit begründet, dass die als Logo dargestellte Apfel-Zeichnung zu naturnah und dadurch nicht schützbar sei (macprime berichtete). Eine «naturgetreue Abbildung eines Apfels» gehöre zum Gemeingut, so das IGE, und einem Bild eines normalen Apfels fehle es so an der «notwendigen Unterscheidungskraft». Zuletzt hatte das IGE vergangenen September Apples Antrag nur teilweise, bei einigen Darstellungen, zugesagt.

Apple hat gegen diesen IGE-Entscheid Beschwerde eingereicht und dafür nun am 26. Juli vor dem BVGer in St. Gallen recht bekommen, wie durch das jetzt veröffentlichte Urteil bekannt wurde.

Das BVGer urteilt, dass das Institut für Geistiges Eigentum den von Apple geforderten Markenschutz in allen vom Unternehmen gewünschten Bereichen gewähren muss. Das IGE habe die Apfel-Abbildung zu Unrecht dem Gemeingut zugeordnet.

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Die von Apple als Marke eingetragene Abbildung eines Granny Smith (Apple)

Das Apfel-Bild sei «für die beanspruchten Waren weder beschreibend noch besteht ein Freihaltebedürfnis», heisst es im Urteil. Das «Freihaltebedürfnis» definiert, dass hierzulande allgemeine Begriffe nicht als Marken eingetragen werden können, weil auch Mitbewerber solche Angaben zur Beschreibung ihrer Produkte verwenden können müssen. Ebendiesen Umstand habe das IGE aber beim Apfel nicht ausreichend darlegen können. Für elektronische, digitale oder audiovisuelle Konsumgüter und Hardware, inklusive Inhalte auf entsprechenden Datenträgern, sei ein «Apfel» erfahrungsgemäss «nicht typisch». Überdies gebe es keine Hinweise darauf, dass «eine wesentliche Zahl von Anbietern diese Gestaltung des Apfels zum selben Thema freihalten möchte». Es sei auch «nicht ersichtlich oder zu erwarten», dass dafür «eine Nachfrage besteht, die durch die Marke nicht behindert werden darf», so das Bundesverwaltungsgericht. Das IGE müsse deshalb Apple den gewünschten Schweizer Markenschutz für Ton-, Video- und Filmaufnahmen gewähren.

Derweil heisst es im Urteil aber auch, dass wenn die Marke für Medien verwendet würde, die «thematisch von Äpfeln handeln», würde sie «an Schutz verlieren». Damit sind wahrscheinlich auch die grossen Bedenken des Schweizer Obstverbandes vorerst getilgt. Seit 111 Jahren hat der Verband einen roten Apfel mit weissem Kreuz als Logo – eine Abbildung, der dem nun in allen Farben geschützten Granny Smith von Apple nicht unähnlich ist. Der Verband befürchtete, dass ein Sieg von Apple in dieser Sache dafür sorgen könnte, dass er sein traditionelles Logo nicht mehr überall als Bildmarke führen könnte. Wie der Verband in verschiedenen Medien zitiert wird, zeigt sich dieser nun gelassen. Der Verband nimmt das Urteil zur Kenntnis und sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für Massnahmen.

Das IGE kann den Entscheid des BVGer noch ans Bundesgericht weiterziehen. Womöglich ist in dieser Sache also das letzte Wort noch nicht gesprochen.

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«The White Album» von den Beatles mit dem begehrten Apfel-Logo. (Wikimedia Commons/Patrick Despoix)

Das Musik-Label «Apple Records» wurde 1968 von den Beatles gegründet. Apple, die Plattenfirma, und Apple, die Computerfirma, führten lange Jahre Rechtsstreite bezüglich der Verwendung der Marke. 1981 willigte «Apple Computer» ein, unter diesem Namen nie ins Musikgeschäft einzusteigen, um Verwechslungen zu vermeiden. «Apple Records» sah dieses Versprechen mehrmals gebrochen und ging entsprechend vor Gericht – erstmals 1989, nachdem MIDI-Funktionalitäten Einzug in die kalifornischen Computer gefunden hatten. Im grossen Stil standen sich die Firmen gegenüber, als sie durch die Lancierung des «iTunes Music Store» zu direkten Konkurrenten wurden. Erst 2007 konnte der Disput endgültig geklärt werden. Der Mac-Hersteller, der mittlerweile viel mehr als nur Computer produzierte und sich daher konsequenterweise nur noch «Apple Inc.» nannte, erhielt sämtliche Rechte an der Marke «Apple». Drei Jahre danach fanden die Beatles dann endlich auch den Weg in den «iTunes Store».

Von Stefan Rechsteiner
Veröffentlicht am

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