Beatles-Apfel: Apple kämpft um Bildmarke in der Schweiz 🇨🇭

Am kommenden Donnerstag wird das schweizerische Bundesverwaltungsgericht darüber verhandeln, ob Apple in der Schweiz das Logo von «Apple Records» als Bildmarke hinterlegen darf. Das «Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum» hatte dies im vergangenen September abgelehnt. Begründet wurde der Entscheid damit, dass die als Logo dargestellte Zeichnung eines «Granny Smith»-Apfels zu naturnah und dadurch nicht schützbar sei. Dagegen hat Apple Beschwerde eingereicht.

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«The White Album» von den Beatles mit dem begehrten Apfel-Logo. (Wikimedia Commons/Patrick Despoix)

Das Musik-Label «Apple Records» wurde 1968 von den Beatles gegründet. Apple, die Plattenfirma, und Apple, die Computerfirma, führten über Jahrzehnte Rechtsstreite bezüglich der Verwendung der Marke. 1981 willigte «Apple Computers» ein, unter diesem Namen nie ins Musikgeschäft einzusteigen, um Verwechslungen zu vermeiden. «Apple Records» sah dieses Versprechen mehrmals gebrochen und ging entsprechend vor Gericht – erstmals 1989, nachdem MIDI-Funktionalitäten Einzug in die kalifornischen Computer gefunden hatten. Im grossen Stil standen sich die Firmen gegenüber, als sie durch die Lancierung des «iTunes Music Store» zu direkten Konkurrenten wurden. Erst 2007 konnte der Disput endgültig geklärt werden. Der Mac-Hersteller, der mittlerweile viel mehr als nur Computer produzierte und sich daher konsequenterweise nur noch «Apple Inc.» nannte, erhielt sämtliche Rechte an der Marke «Apple». Drei Jahre danach fanden die Beatles dann endlich auch den Weg in den «iTunes Store».

Um zu wissen, ob die Geschichte um den Apfel für «Apple Inc.» auch in der Schweiz ein Happy-End nehmen wird, ist Geduld gefragt. Gemäss einem Artikel des Tagesanzeiger wird die Veröffentlichung des Urteils erst in mehreren Monaten erwartet.

Von Manuel Reinhard
Veröffentlicht am

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